
© Foto: Imago
Paragraf 175: Antragsfrist für Entschädigung verurteilter schwuler Männer wird verlängert
Der Bundestag hat beschlossen, die Frist für Entschädigungsanträge wegen des Paragrafen 175 um fünf Jahre zu verlängern. Sie wäre sonst im nächsten Monat abgelaufen.
Stand:
Die Frist für die Entschädigung schwuler Männer, die in der Nachkriegszeit aufgrund der damaligen Strafrechtsparagrafen verurteilt worden waren, wird verlängert. Betroffene können nun bis zum 21. Juli 2027 Anträge stellen, wie der Bundestag am Freitag beschloss. Die Fristverlängerung um fünf Jahre war per Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen eingefügt worden.
In der Nachkriegszeit auf Grundlage der damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR verurteilte homosexuelle Männer werden seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Die Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt.
[Mehr Neuigkeiten aus der queeren Welt gibt es im Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel, der zweimal im Monat erscheint - hier geht es zur Anmeldung.]
Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen - beispielsweise einen Jobverlust - zu beantragen. Die Antragsfrist wäre ohne die nun erfolgte Verlängerung am 22. Juli dieses Jahres ausgelaufen.
"Wir wollen es Betroffenen auch weiterhin ermöglichen, ihre berechtigten Ansprüche auf eine Entschädigungszahlung geltend zu machen," hatte Bundestagsbeschluss hatte Justizminister Marco Buschmann vor dem Bundestagsbeschluss erklärt. Der Minister fügte hinzu: "Mir ist es wichtig, dass wir den Betroffenen diesen Weg weiterhin offenhalten. Das ist Ihnen der Rechtsstaat schuldig."
Das früher geltende Verbot einvernehmlicher sexueller Handlungen "hat Menschen bestraft, allein weil sie einen Menschen des gleichen Geschlechts liebten", erklärte Buschmann. "Das hat bei den Betroffenen viel Leid verursacht und ganze Leben zerstört. Diese strafrechtliche Verfolgung war aus heutiger Sicht grobes Unrecht." (AFP)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: