
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen - selbst wenn sie vorher im Ausland geheiratet haben. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen - selbst wenn sie vorher im Ausland geheiratet haben. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Das Schöneberger Regenbogenfamilienzentrum unterstützt seit drei Jahren Lesben, Schwule und Transgender. Es gibt Rechtsberatung und ein breit gefächertes Gruppenangebot.
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