
Einfach nur die Überzeugung, im falschen Körper geboren zu sein, genügt nicht für eine Änderung im Personenstandsregister. Gesetz und Justiz bestehen auf zwei Gutachten.
Einfach nur die Überzeugung, im falschen Körper geboren zu sein, genügt nicht für eine Änderung im Personenstandsregister. Gesetz und Justiz bestehen auf zwei Gutachten.
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