Einfach nur die Überzeugung, im falschen Körper geboren zu sein, genügt nicht für eine Änderung im Personenstandsregister. Gesetz und Justiz bestehen auf zwei Gutachten.
Alle Artikel in „Queer“ vom 19.04.2017
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Einfach nur die Überzeugung, im falschen Körper geboren zu sein, genügt nicht für eine Änderung im Personenstandsregister. Gesetz und Justiz bestehen auf zwei Gutachten.
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