
Von wegen männlich oder weiblich: Das Verfassungsgericht erkennt endlich einen weiteren Personenstand. Jetzt muss auch die Politik Mut zeigen. Ein Kommentar.
Von wegen männlich oder weiblich: Das Verfassungsgericht erkennt endlich einen weiteren Personenstand. Jetzt muss auch die Politik Mut zeigen. Ein Kommentar.
Nur die Möglichkeiten "weiblich" oder "männlich" reichen dem Bundesverfassungsgericht für den Geburtseintrag nicht aus. Die Beschwerde eines intersexuellen Menschen hatte damit Erfolg.
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