
Der Bundestag hat ein Gesetz zur dritten Geschlechtsoption beschlossen. Leider erfüllt es nur die Minimalforderungen des Urteils aus Karlsruhe. Ein Kommentar.
Der Bundestag hat ein Gesetz zur dritten Geschlechtsoption beschlossen. Leider erfüllt es nur die Minimalforderungen des Urteils aus Karlsruhe. Ein Kommentar.
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