
Homosexuelle, die eine Lebenspartnerschaft auflösen, dürfen sich nicht "geschieden" nennen. Sie werden im Personenstand zwangsgeoutet, kritisieren die Grünen.
Homosexuelle, die eine Lebenspartnerschaft auflösen, dürfen sich nicht "geschieden" nennen. Sie werden im Personenstand zwangsgeoutet, kritisieren die Grünen.
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