
Das Bamf hielt den Asylantrag eines Manns aus Pakistan für unzulässig, obwohl ihm wegen seines Schwulseins Verfolgung droht. Das macht Karlsruhe rückgängig.
Das Bamf hielt den Asylantrag eines Manns aus Pakistan für unzulässig, obwohl ihm wegen seines Schwulseins Verfolgung droht. Das macht Karlsruhe rückgängig.
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