
Das Gesetz zur dritten Geschlechtsoption schließt Personen aus. So sieht es das Amtsgericht Münster und legt Karlsruhe einen entsprechenden Fall vor.
Das Gesetz zur dritten Geschlechtsoption schließt Personen aus. So sieht es das Amtsgericht Münster und legt Karlsruhe einen entsprechenden Fall vor.
öffnet in neuem Tab oder Fenster