
Die Bahn darf Personen nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann und Frau wählen zu müssen. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.
Die Bahn darf Personen nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann und Frau wählen zu müssen. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.
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