
Im Gleichstellungsgesetz sind nur „biologische Frauen“ geschützt, entschied der Oberste Gerichtshof am Mittwoch. Zuvor hatte eine Gruppe um J.K. Rowling geklagt.
Im Gleichstellungsgesetz sind nur „biologische Frauen“ geschützt, entschied der Oberste Gerichtshof am Mittwoch. Zuvor hatte eine Gruppe um J.K. Rowling geklagt.
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