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Progress Pride Flag beim Christopher Street Day 2023 in Köln

© IMAGO/Panama Pictures

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Progress-Pride“-Regenbogenflagge darf in Hort einer Berliner Grundschule hängen bleiben

Eltern hatten gegen eine Regenbogenflagge im Hort ihrer Tochter geklagt. Doch das Gericht entschied: Sie darf hängen bleiben.

Stand:

In einem Hort einer Grundschule im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick hängt eine „Progress-Pride“-Regenbogenflagge an einer Pinnwand im Klassenraum, mit Buntstiften selbst gemalt, etwa in der Größe DIN A3. Eltern einer Schülerin, die dort die zweite Klasse besucht, hatten dagegen geklagt. Sie wollten, dass die Schule die Flagge entfernt, was diese jedoch ablehnte. Nun entschied das Verwaltungsgericht: Die Flagge darf hängen bleiben.

Die „Progress-Pride“-Flagge, eine Weiterentwicklung der traditionellen Regenbogenflagge, schließt auch Gruppen wie inter und trans Menschen ein. Genau das gefielt den Eltern nicht: Sie beanstandeten die angeblich tendenziöse politische Konnotation der Flagge, nämlich, dass es mehr als nur zwei biologische Geschlechter gebe. Die Flagge beeinflusse die Kinder in unzulässiger Weise; die Schule verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot und befördere einen woken Zeitgeist.

Das sah das Gericht anders und wies die Klage ab. Die Flagge sei mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Die Vorsitzende Richterin begründete ihr Urteil damit, dass die Flagge weder das elterliche Erziehungsrecht verletzt noch das Recht der Schülerin, von einer bestimmten weltanschaulichen oder politischen Position verschont zu bleiben. Schule müssen offen sein „für die Vielfalt der Anschauungen und Erziehungsfragen.“ Wichtig sei, die Schüler nicht mit Unterrichtsmaterialien zu indoktrinieren.

„Erziehung in der Schule muss nicht wertneutral sein“, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit. Die Kammer verstehe die Flagge vordringlich als Ausdruck von Vielfalt der Geschlechter. Die Schule wolle damit für Toleranz und Akzeptanz einstehen. Zudem habe die Schule die Flagge nicht ohne Grund aufgehängt, denn dort arbeiteten und lernten auch trans Personen. Das Aufhängen der Flagge entspreche dem Berliner Schulgesetz.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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