zum Hauptinhalt
Die Fahne der trans Community.

© Getty Images/iStockphoto / nito100

Familienministerium stellt klar: Selbstbestimmungsgesetz soll bis Sommer verabschiedet werden

Das Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel des Geschlechtseintrags erleichtert, soll bis zum Sommer kommen. Noch sind sich die zuständigen Ministerium nicht über alle Details einig.

Stand:

Das Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel des Geschlechtseintrages wesentlich vereinfachen soll, soll vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Das stellte das Bundesfamilienministerium am Montag auf Anfrage klar.

Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz von Juni 2022 erarbeite das Ministerium mit dem Justizministerium derzeit einen Referentenentwurf, teilt eine Sprecherin von Ministerin Lisa Paus (Grüne) dem Tagesspiegel mit: „Wir arbeiten daran, dass es hier schnell vorangeht und das Selbstbestimmungsgesetz vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 beschlossen wird.“

Das Justizministerium erklärte auf Anfrage, die Arbeiten an dem Gesetzentwurf seien „weit vorangeschritten, aber noch nicht abgeschlossen“. Die beiden Ministerien würden dazu „im engen Austausch“ stehen.

Verwirrung um eine Äußerung von Ministerin Paus

Zuvor hatte es am Wochenende Verwirrung um eine Äußerung von Paus in den Medien der Funke-Gruppe gegeben. Diese war teilweise dahingehend interpretiert worden, dass nur der Referentenentwurf bis zur Sommerpause vorliegen solle. Das hätte eine Verabschiedung des Gesetzes in weite Ferne rücken lassen, weil darauf noch die Anhörung von Verbänden, die Abstimmung mit anderen Ressorts und die Befassung des Parlaments folgen. Wenn das Gesetz aber bis zur Sommerpause verabschiedet werden soll, wie das Ministerium jetzt klarstellt, muss das alles bis dahin erledigt sein.

Klar ist: Beim Erstellen des Referentenentwurf gibt es eine Verzögerung - dieser sollte eigentlich schon vorliegen, lässt aber auf sich warten. Sven Lehmann (Grüne), der Queerbeauftragte der Bundesregierung und Staatssekretär im Familienministerium, hatte sich kurz vor dem Jahreswechsel zu dieser Verzögerung auf Twitter geäußert.

Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauere „wegen Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant“, schrieb Lehmann dort. Er sei sich sicher, dass der Gesetzentwurf Anfang 2023 an die Verbände zur Beratung geschickt werden könne.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Was genau die Fachfragen sind, die noch geklärt werden müssen, schrieb Lehmann nicht und nannte diese auch auf Nachfrage nicht mit dem Hinweis auf die laufenden Beratungen innerhalb der Regierung.

Auch das Familien- und das Justizministerium wollten auf Anfrage nicht sagen, was die stritten Fragen sind. Beide Ministerien bekräftigen aber, dass der Gesetzentwurf auf dem Eckpunktepapier basiert, der im Sommer vorgestellt wurde.

Wiederholt hat Ministerin Paus klargestellt, dass sie hinter dem Eckpunktepapier und dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz steht.

Eine Sprecherin des Familienministeriums

„Grundlage für die Erarbeitung bildet das im Juni 2022 von beiden Häusern vorgelegte Eckpunktepapier“, teilte ein Sprecher von Justizminister Marco Buschmann (FDP) mit. Eine Sprecherin des Familienministeriums erklärte: „Wiederholt hat Ministerin Paus klargestellt, dass sie hinter dem Eckpunktepapier und dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz steht.“

Mit dem neuen Gesetz soll es unter anderem möglich sein, den Geschlechtseintrag auf dem Standesamt zu ändern, ohne ein Guachten oder ein ärztlicher Attest vorlegen zu müssen. Bisher müssen trans Menschen dafür gleich zwei psychologische Gutachten beibringen, über den Antrag entscheidet zudem ein Gericht.

Trans* Aktivistin Julia Monro wunderte sich gegenüber dem Tagesspiegel über die Verzögerung. Eigentlich seien doch alle Parteien inhaltlich auf einer Linie, sagte Monro. Die Entwürfe von FDP und Grüne seien in der Vergangenheit zu fast 95 Prozent deckungsgleich gewesen. Es könne also nicht an Inhalten liegen, meint Monro.

Sie appellierte an alle Verantwortlichen, dass sie ihre parteipolitischen Interessen zurückstellen und endlich dem Versprechen Rechnung tragen, welches sie im Koalitionsvertrag angekündigt haben. „Zur Zeit wird viel über das Selbstbestimmungsgesetz spekuliert, was dazu führt dass in den sozialen Medien gerne mit diesem Unwissen gegen trans* Personen gehetzt wird.“ Vor diesem Hintergrund sorge jeder Tag der Verzögerung für weiteren Hass gegen trans* Personen. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })