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Demo für trans Rechte (Archivbild)

© Imago

Update

Aus für das Transsexuellengesetz: Künftig soll der Geschlechtseintrag einfach geändert werden können

Die Ampel legt Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsrecht für trans Menschen vor. Sie sollen den Geschlechtseintrag künftig mit Selbstauskunft ändern können.

Trans Menschen sollen künftig deutlich leichter als bisher ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern können. Dazu soll eine Selbsterklärung beim Standesamt ausreichen, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmt. Das sehen die Eckpunkte zu einem neuen "Selbstbestimmungsgesetz" vor, die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag in Berlin vorstellten.

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Das neue Selbstbestimmungsrecht soll das seit über 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz ablösen, das in mehreren Teilen bereits vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde.

Bisher müssen trans Menschen für eine Änderung des Geschlechtseintrag zwei psychologische Gutachten vorlegen, über den Antrag entscheidet zudem ein Gericht. Das Verfahren ist wiederholt als demütigend kritisiert worden - und kann für Betroffene zudem leicht mehrere tausend Euro kosten.

Sven Lehmann (Grüne), der Queerbeauftragte der Bundesregierung, sprach von einem "Meilenstein" und einem "historischen Tag". "Wir wollen damit über 40 Jahren Menschenrechtsverletzung beenden", sagte Lehmann dem Tagesspiegel. Das Transsexuellengesetz verletze jeden Tag die Würde des Menschen, "weil dort Menschen, die in ihrem Geschlecht, in ihrem Sein einfach anerkannt werden wollen vom Staat, dafür pathologisiert werden": "In einem liberalen, demokratischen Rechtsstaat hat jede Person das Recht darauf so anerkannt zu werden, wie sie ist."

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"Möglichst schnell" soll das Gesetz jetzt zur Beschlussfassung gebracht werden, sagte Lehmann. Es solle aber auch einen intensiven Austausch mit den Verbänden und der Community geben, was die Regierungen zuvor vernachlässigt hätten. "Hier geht es um eine Personengruppe, die viel zu wenig gehört wurde." Nach der Sommerpause soll es einen Referentenentwurf geben, danach eine breite Beteiligung, das Kabinett soll dann im letzten Quartal 2022 beschließen. Ziel sei, dass das Gesetz dann schließlich Mitte 2023 In Kraft tritt.

Weder die Gutachten noch ein ärztlicher Attest werden demnach künftig nötig sein. Genauso soll auch die Änderung des Geschlechtseintrag für intersexuelle und nicht-binäre Menschen geregelt werden. Für diese gilt schon jetzt ein vereinfachtes Verfahren, sie müssen aber auch immer noch ein ärztliches Attest beim Standesamt vorlegen.

Selbsterklärung voll ab 18 möglich

Bis zuletzt war zwischen den Koalitionsparteien dem Vernehmen nach darum gerungen worden, ab welchem Alter die betreffenden Personen die Selbsterklärung einreichen können. Dies soll ab 18 Jahren möglich sein. Jugendliche ab 14 Jahren sollen ein Erklärung zwar auch selber abgeben können, brauchen dafür die Zustimmung ihrer Eltern. Sollte die nicht vorliegen, könnte "orientiert am Kindeswohl" ein Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten ersetzen.

Bei Unter 14-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Gestärkt werden sollen kostenlosen Beratungen von Minderjährigen und ihren Eltern, auf die vor der Entscheidung "aktiv hingewiesen" werden soll.

Die Regeln gelten ausdrücklich nicht für körperliche Eingriffe

Ausdrücklich nicht gilt das Gesetz für körperliche Eingriffe zur Geschlechtsangleichung, etwa Hormontherapien oder Operationen. Dafür seien medizinische Regelungen und Leitlinien "einschlägig", heißt es in den Eckpunkten. Diese seien unabhängig von der Änderung des Geschlechtseintrags.

[Lesen Sie auf Tagesspiegel Plus: Wann ist eine Frau eine Frau und ein Mann ein Mann? Was man zum Thema trans wissen muss]

Wer einmal den Geschlechtseintrag geändert hat, wird für eine erneute Änderung ein Jahr lang gesperrt. Das soll "die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherstellen", heißt es.

Für trans und intergeschlechtliche Menschen, die aufgrund früherer Gesetze Körperverletzungen - etwa durch Zwangs-OPS - erlitten oder zu Scheidungen gezwungen wurden, sieht die Ampel Entschädigungszahlungen vor.

Von Seiten der Community gab es viele positive Reaktionen in den sozialen Medien. Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte das Papier und schrieb: "Damit ist der erste Schritt getan, um die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu gewährleisten."

Andere schrieben, dass sie vor Freude "Rotz und Wasser" geheult hätten und Emma Kohler, die im vergangenen Jahr eine Petition für ein neues Selbstbestimmungsrecht gestartet hatte, sprach von einem "guten Tag für uns als trans* Community".

Es sei ein kraftvolles Signal, sagt auch Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans*, denn: "Es ist ein Grundrecht, in der eigenen geschlechtlichen Identität anerkannt zu werden. Die Eckpunkte sehen viele wegweisende Verbesserungen vor."

Auch der Bundessprecher*innenrat der Linken.queer nannte die genannten Regelungen "richtig und überfällig". Allerdings klammere die Bundesregierung die Frage der gesundheitlichen Versorgung von trans* Personen aus und verweise auf umstrittene „medizinische Leitlinien“ und Krankenkassenentscheidungen. "Damit droht, dass es weiterhin keine umfassende, kassenfinanzierte gesundheitliche Versorgung von trans* Personen geben wird."

Demonstration für ein Selbstbestimmungsrecht für trans Menschen. Das seit 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz wird immer wieder als demütigend kritisiert.
Demonstration für ein Selbstbestimmungsrecht für trans Menschen. Das seit 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz wird immer wieder als demütigend kritisiert.

© IMAGO / aal.photo

Das Aus für das Transsexuellengesetz steht im Koalitionsvertrag

Die Ampelkoalition hatte das Aus für das Transsexuellengesetz im Koalitionsvertrag angekündigt. Grüne und FDP hatten entsprechende Gesetzesanträge schon zu Oppositionszeiten eingebracht, waren aber an der damals regierenden CDU/CSU-SPD-Koalition gescheitert. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in mehreren anderen Ländern, zuletzt hatte Spanien ebenfalls in dieser Woche ein solches Gesetz für trans Menschen ab 16 Jahren angekündigt.

Um das Selbstbestimmungsrecht von trans Menschen wird auch in Deutschland inzwischen eine erbitterte und teils hasserfüllte öffentliche Debatte geführt. Aktivist*innen, die sich dagegen aussprechen, bringen unter anderem vor, Männer könnten dann - quasi als trans Frauen "getarnt" - in Schutzräume von Frauen eindringen, um dort Sexualstraftaten zu begehen. Studien aus Ländern, die bereits vereinfachte Verfahren haben, zeigen zwar, dass diese Ängste unbegründet sind.

Die Ampelkoalition scheint in ihren Eckpunkten aber darauf eingehen zu wollen. "Gewalttätige Personen gleich welchen Geschlechts haben z.B. wie bisher keinen Zugang zu Frauenhäusern", heißt es explizit. Zugangsrechte zu Frauenhäusern würden weiterhin "nach dem jeweiligen Satzungsrecht der privatrechtlich organisierten Vereine richten". Hingewiesen wird zudem auf trans Sportler*innen: Deren Teilnahme treffe "der autonom organisierte Sport in eigener Zuständigkeit".

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