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Regenbogenfamilien müssen sich oft mit einer komplizierten Rechtslage herumschlagen.

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„Wer Elternteil in einem Land ist, ist es in jedem Land“: EU-Kommission will Rechte von Kindern in „Homo-Ehen“ stärken

Die Elternschaft in sogenannten Regenbogenfamilien soll überall in der EU anerkannt werden. Ziel ist die Stärkung der Grundrechte der Kinder wie Erbrecht, Unterhalt oder Entscheidungen zur Bildung.

Die Anerkennung der Elternschaft soll mit einem Vorhaben der EU-Kommission europaweit harmonisiert werden. Dies hätte auch Folgen für Kinder, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft großwerden. Den Vorschlag einer entsprechenden Verordnung legte die Behörde in Brüssel am Mittwoch vor.

Zu den Kernpunkten gehört, dass die in einem EU-Staat begründete Elternschaft ohne besonderes Verfahren vor den Behörden aller anderen 26 Mitgliedstaaten Bestand haben soll. Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss sie nach Anhörung des EU-Parlaments von den 27 Mitgliedsländern einstimmig angenommen werden.

Wer Elternteil in einem bestimmten Land ist, sei es in jedem Land, twitterte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zusammen mit einem Regenbogen-Motiv, Symbol der LGBTIQ-Bewegung. In ihrer offiziellen Mitteilung bezeichnete die Kommission den sogenannten Regulierungsentwurf als Schlüsselmaßnahme sowohl für ihre Kinderrechtsstrategie als auch für die Strategie zur Gleichstellung nicht-heterosexueller Personen.

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Die für Werte und Transparenz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova erklärte, wenn ein Elternteil in einem EU-Staat nicht überall in der Union anerkannt werde, gefährde dies die Rechte einiger Kinder. Sie hätten dann „keinen garantierten Zugang zu ihren Rechten wie Erbrecht, Unterhalt oder Entscheidungen über Schule und Ausbildung“. Zweck der Initiative sei, dass „eine Familie, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen umzieht, eine Familie bleibt“, so Jourova.

In dem Vorschlag heißt es, jedes Kind müsse die gleichen Rechte ohne Diskriminierung genießen, unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren worden sei und ohne Rücksicht auf die Art der Familie, zu der es gehöre. Ausdrücklich erwähnt werden gleichgeschlechtliche Paare und die Anerkennung der Elternschaft für adoptierte Kinder. Unberührt davon bleibe die Zuständigkeit der einzelnen Staaten, wenn es um die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und Partnerschaften gehe.

Rückhalt für das Vorhaben gab es der Kommission zufolge in einem Konsultationsprozess von Kinderrechtsvertretern, Regenbogenfamilien, Anwälten und Standesbeamten. Organisationen, die traditionelle Familien vertreten, und Kritiker von Leihmutterschaft hätten hingegen Vorbehalte geäußert. (KNA)

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