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„Königreich Deutschland“ steht eingestickt auf dem Hemd des selbst ernannten „Königs von Deutschland“, Peter Fitzek: Der „Reichsbürger“ wurde erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. (Archiv)

© picture alliance / Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Hendrik Schmidt

Reichsbürger Peter Fitzek: Selbsternannter „König von Deutschland“ muss ins Gefängnis

Im März vergangenen Jahres hat Fitzek nach einer Frau getreten und Bundeswehrsoldaten beleidigt. Dafür hat ihn das Amtsgericht Wittenberg nun verurteilt.

Der „Reichsbürger“ Peter Fitzek ist vor dem Amtsgericht Wittenberg zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der 57-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau am Donnerstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der der Reichsbürgerszene nahestehende Angeklagte im März vergangenen Jahres in einem Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten hat, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau am Donnerstag mitteilte. 

Fitzek soll am 1. März vergangenen Jahres im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben. Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten. Die Verteidigung Fitzeks hatte den Angaben zufolge einen Freispruch gefordert.

Der bekennende „Reichsbürger“ stand bereits mehrfach vor Gericht und saß auch schon unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte im Gefängnis. 2012 hatte Fitzek ein eigenes „Königreich“ ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Das sogenannte „Königreich Deutschland“ gilt als einer der größten Zusammenschlüsse der Reichsbürgerszene und breitet sich von Sachsen-Anhalt auch in andere Bundesländer - vornehmlich im Osten - aus.

Ziel des Fantasiestaats ist es, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten. In eigenen Verwaltungsstrukturen stellen die Selbstverwalter darin unter anderem „Reichsführerscheine“, „Reichsgewerbescheine“ und „Reichspässe“ aus, die keinerlei Rechtskraft haben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der gesamten Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend. Unter ihnen befinden sich der Einschätzung zufolge auch gewaltbereite sowie rechtsextreme Personen. Einige Anhängerinnen und Anhänger der Szene sind im Besitz von Waffen. (dpa/sa/AFP)

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