zum Hauptinhalt
green tea latte on wood background

© imago/Panthermedia

Experten raten zur Vorsicht: Matcha hat keinen erwiesenen Gesundheitseffekt

Ob als Latte, als Zutat in Smoothies oder als Zugabe in Desserts: Matcha-Pulver ist beliebt. Viele halten es für Superfood. Doch dafür gibt es keine Belege, sagt der Verbraucherservice Bayern.

Stand:

Es ist grasgrün und schmeckt Kritikern zufolge bisweilen nach gemähter Wiese. Liebhaber hingegen schwören auf das Pulver und seine angeblich positiven Eigenschaften, die es zum Superfood machen sollen. Aber was kann Matcha wirklich?

Studien an Menschen lieferten bislang keine eindeutigen Belege für Behauptungen, die rund um den Grüntee kursieren, schreibt der Verbraucherservice Bayern in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung.

Ob Matcha bei Menschen also den Stoffwechsel ankurbeln, das Immunsystem stärken und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs senken könne, sei nicht erwiesen, auch wenn in Zellkultur- oder Tierversuchen einige positive Effekte beobachtet worden seien. Matcha sei kein Wundermittel; eine ausgewogene Ernährung habe mehr Vorteile als der Konsum eines angeblichen Superfoods.

Nicht gesetzlich geschützt

„Matcha“ sei lebensmittelrechtlich nicht geschützt, heißt es weiter. Verbraucher wüssten also nicht, ob das verwendete Pulver nach dem traditionellen, aufwendigen Verfahren hergestellt worden sei. Sehr hochwertiger Matcha könne mehr als Tausend Euro pro Kilo kosten.

In Drogerien und Supermärkten sei das Pulver ab etwa 200 Euro pro Kilo erhältlich. Zwischen einzelnen Herstellern bestünden zudem Qualitätsunterschiede. Auch der oft beworbene „Ceremonial Grade“, der eine gute Qualität angeben soll, sei gesetzlich nicht definiert.

Zudem könnten Teepflanzen Aluminium und Blei aus dem Boden aufnehmen, heißt es weiter. Da beim Matcha das ganze Blatt verzehrt werde, sei der Gehalt höher als bei gefiltertem Tee. Dies gelte ebenso für Pestizide. „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt ein Gramm Matcha pro zubereitetes Getränk, maximal dreimal am Tag“, so der Verbraucherservice.

Zudem sei es sinnvoll, Produkte und Marken abzuwechseln. Aufgrund des Koffeingehalts sei Matcha obendrein eher nicht für Kinder geeignet. Auch Schwangere und Stillende und empfindliche Personen sollten auf einen moderaten Verzehr achten.

Zutaten überprüfen

Der Verbraucherservice empfahl bei Produkten mit Matcha wie Eis, Kuchen oder Smoothies zudem einen Blick in die Zutatenliste. „Denn wenn auf der Verpackung der Begriff oder eine Abbildung von Matcha verwendet wird, muss die prozentuale Menge im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Oft ist nur ein geringer Anteil des Teepulvers enthalten.“ Viele Produkte enthielten weniger als zwei Prozent Matcha.

Der Verbraucherservice Bayern ist laut eigenen Angaben eine unabhängige und staatlich geförderte Einrichtung des Katholischen Deutschen Frauenbunds. Der Verband hat im Freistaat 15 Beratungsstellen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })