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Eine Kinderärztin impft in einem Behandlungszimmer ihrer Kinderpraxis einen Säugling gegen das Respiratorisches Synzytial-Virus (Symbolbild).

© dpa/Swen Pförtner

RSV-Impfung für Säuglinge: Krankenkassen sollen Kosten für Immunisierung übernehmen

Babys sollen die RSV-Impfung künftig auf Kassenkosten erhalten. Ein entsprechender Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht den Schutz bis zum ersten Lebensjahr vor.

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Für Neugeborene und Säuglinge soll ein empfohlener Schutz gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV künftig auf Kassenkosten möglich sein. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Kommen soll ein Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren.

Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) von Ende Juni. Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Säuglingen und Kindern die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege.

200.000
Säuglinge mit RSV werden laut RKI jährlich ambulant behandelt.

Jährlich kommen deswegen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.

Impfung soll schwere Verläufe verhindern

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz für gesetzlich Versicherte schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation oder auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden.

Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.

Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein. „Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf“, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite.

In der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein. (dpa)

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