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Warum Schwangere abstinent bleiben müssen: So schadet Alkohol dem ungeborenen Kind
Mehr als 10.000 Babys werden jedes Jahr mit Fehlbildungen und Beeinträchtigungen geboren, die durch Alkohol in der Schwangerschaft verursacht werden.
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Verzicht auf Alkohol während einer Schwangerschaft sollte selbstverständlich sein – ist es aber nicht. Jedes Jahr werden bundesweit mehr als 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bedingt sind, heißt es in einer Mitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert.
Trinkt eine schwangere Frau Alkohol, gelangt das Zellgift über das Blut in den Kreislauf des ungeborenen Kindes und kann zu schweren Schäden, vor allem im Gehirn, führen.
Martin Dietrich, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Viele Betroffene seien ihr Leben lang eingeschränkt, etwa aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten. Bei 3000 Kindern jährlich liege eine schwere Form vor, die etwa mit Fehlbildungen von Skelett, Extremitäten oder Gesicht, mit Nierenschäden oder Herzfehlern einhergehe. Die Fachleute äußerten sich zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes, der am kommenden Sonntag begangen wird.
Sogenannte Fetale Alkoholspektrum-Störungen sind demnach die häufigsten angeborenen Erkrankungen hierzulande; Alkoholkonsum die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Fehlbildungen. Blienert betonte, man müsse weiterhin darauf aufmerksam machen, wie gefährlich Alkohol für ungeborene Kinder sei. Schwangere müssten darum wissen, „damit alle Kinder die Chance auf einen guten Start im Leben haben“.
Martin Dietrich, kommissarischer Direktor der Bundeszentrale, mahnte, dass auch geringe Mengen Alkohol in der Schwangerschaft ein hohes Risiko bergen. „Trinkt eine schwangere Frau Alkohol, gelangt das Zellgift über das Blut in den Kreislauf des ungeborenen Kindes und kann zu schweren Schäden, vor allem im Gehirn, führen.“ Diese Schädigungen seien vermeidbar.
Weitere Informationen zum Thema bieten Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelferinnen, wie es hieß. Schwangere, denen der Verzicht schwerfalle, könnten sich zudem von einem Online-Programm der Bundeszentrale unterstützen lassen – kostenfrei und anonym. (KNA)
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