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Regisseur George Clooney und seine Frau, die Anwältin Amal Clooney, besuchen eine Premiere für den Film „The Boys in the Boat“ (Archivbild).

© REUTERS/Mario Anzuoni

Angebliche Diskreditierung im „Maßstab von Hollywood“: Russland verbietet Clooney-Stiftung

Die „Clooney Foundation for Justice“ gilt in Russland jetzt als „unerwünschte“ Organisation. Im Juli 2024 hatte die Stiftung eine Klage gegen Moskau beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht.

Stand:

Russlands Generalstaatsanwaltschaft hat die Stiftung von US-Schauspieler George Clooney und dessen Ehefrau, der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, verboten.

„Die Aktivitäten der ‚Clooney Foundation for Justice‘ werden im Hoheitsgebiet unseres Landes für unerwünscht erklärt“, erklärte die Behörde am Montag. Die Stiftung arbeite im „Maßstab von Hollywood“ daran, Russland zu diskreditieren, hieß es in der Begründung.

Die Organisation unterstütze „aktiv falsche Patrioten und Mitglieder verbotener terroristischer und extremistischer Gruppen“. Zudem treibe die Stiftung „unter dem Deckmantel humanitärer Ideen (...) Initiativen für strafrechtliche Ermittlungen gegen die höchsten russischen Behörden voran“, erklärte die russische Generalstaatsanwaltschaft weiter.

Von der Stiftung war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen. Die „Clooney Foundation for Justice“ setzt sich nach eigenen Angaben für Menschenrechte ein und bietet Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Dutzenden Ländern weltweit kostenlose Rechtshilfe an.

Klage wegen eines russischen Raketenangriffs eingereicht

Im Juli hatte die Clooney-Stiftung zusammen mit weiteren Nichtregierungsorganisationen Klage gegen Russland wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen vor dem UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht. Konkret ging es dabei um einen Raketenangriff auf die ukrainische Stadt Winnyzja vor zwei Jahren. Mehrere Menschen waren dabei gestorben.

Seit Moskau seine Soldaten im Februar 2022 in die Ukraine entsandt hat, haben die russischen Behörden die Unterdrückung Andersdenkender in einem Maße verschärft, das es seit Ende der Sowjetunion nicht mehr gegeben hat.

Anfang August hatte die russische Generalstaatsanwaltschaft bereits die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung als „unerwünscht“ erklärt. Diese Einstufung zwingt Organisationen dazu, ihre Aktivitäten in Russland einzustellen. Russische Mitarbeiter oder Partner können strafrechtlich verfolgt werden. (AFP/Reuters/tsp)

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