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Bekannter Sexualstraftäter: Pariser Gericht verhängt 25 Jahre Haft wegen „bestellter“ Vergewaltigungen
Ein Mann hat per Webcam bei der Vergewaltigung von Kindern auf den Philippinen zugeschaut. Er bezeichnete seine Taten im Gerichtssaal selbst als „grauenvoll“ und „widerlich“.
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In Paris ist ein Mann zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, der per Internet die Vergewaltigung von Kindern auf den Philippinen „bestellt“ und via Livestream dabei zugeschaut hat. Das Gericht urteilte in der Nacht zu Freitag, dass der frühere Grafikdesigner der US-Animationsstudios Pixar und Disney zwei Drittel seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung verbringen muss. Der 59-Jährige hatte in dem Prozess grausame Vergehen gegen seine erst zwischen fünf und zehn Jahre alten Opfer gestanden.
Nach mehr als sechsstündiger Beratung sprach das Gericht Bouhalem Bouchiba in der Nacht wegen wiederholter Mittäterschaft bei Vergewaltigungen und anderer sexueller Übergriffe gegen Minderjährige schuldig. Außerdem wurde er wegen Beteiligung an schweren Fällen von Menschenhandel sowie des regelmäßigen Konsums von kinderpornografischem Material im Internet verurteilt. Das Gericht verfügte, dass der Verurteilte seine Opfer entschädigen muss, und untersagte ihm, jemals eine Tätigkeit mit Kindern auszuüben.
Der Prozess gegen den 59-Jährigen hatte am Dienstag begonnen. Ihm wurde zur Last gelegt, zwischen 2012 und 2021 Frauen auf den Philippinen dafür bezahlt zu haben, dass sie Mädchen vergewaltigen und andere sexuelle Übergriffe an ihnen vornehmen. Er selbst schaute mittels einer Webcam bei den Verbrechen zu, gab den Frauen Anweisungen und masturbierte während der Taten. Bouchiba gestand die Taten vor Gericht und bezeichnete sie selbst als „grauenvoll“ und „widerlich“.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen der Anklage. Staatsanwalt Philippe Courroye hatte Bouchiba in dem Prozess vorgeworfen, er sei ein „pädophiler Regisseur, der seine eigenen Horrorfilme inszeniert“ habe. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, beim Urteil die „psychologische Entwicklung“ des Angeklagten zu berücksichtigen und dass er alle ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt habe.
Während der Taten hatte Bouchiba seine Opfer entmenschlicht, indem er sie nicht als Kinder, sondern als „Schweine“ bezeichnete. Von seinen bezahlten Komplizinnen verlangte er grausame Gewalt gegen die Kinder. So befahl er, einem Kind „ein T-Shirt in den Mund“ zu stopfen oder mit einem Messer am Geschlechtsteil des Opfers zu hantieren. Im Prozess sagte er, er habe damit Angst verbreiten wollen. Zugleich räumte er ein, dass es sich dabei um „Folter“ gehandelt habe.
Nach den Taten schickte Bouchiba seinen Mittäterinnen zwischen 50 und 100 Euro. Nach eigener Aussage gab ihm dies das Gefühl, sich von seiner Schuld freizukaufen. Den Ermittlungen zufolge gab der 59-Jährige mehr als 50.000 Euro für seine Taten aus.
Für die französischen Ermittlungsbehörden war Bouchiba kein Unbekannter. Er wurde auf der Liste der Sexualstraftäter geführt, nachdem er 2014 wegen sexueller Übergriffe gegen seine neunjährige Stieftochter verurteilt worden war. Als Grafikdesigner hatte Bouchiba unter anderem für die US-Animationsstudios Pixar und Disney gearbeitet und an Blockbuster-Kinderfilmen wie „Ratatouille“ mitgewirkt. (AFP)
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