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Das EU-Parlament hat seinen rund 8000 Mitarbeitenden wegen Sicherheitsbedenken die Nutzung des Onlinediensts Tiktok auf Dienstgeräten verboten. 

© Reuters/Dado Ruvic

Datenschutz- und Sicherheitsbedenken: EU-Parlament verbietet Tiktok für Mitarbeitende

In den USA und Kanada müssen Regierungsbeschäftigte die App Tiktok wegen Sicherheitsbedenken von ihren Dienstgeräten löschen. Auch das EU-Parlament verbot nun die Nutzung.

Das EU-Parlament hat seinen rund 8000 Mitarbeitenden wegen Sicherheitsbedenken die Nutzung des Onlinediensts Tiktok auf Dienstgeräten verboten.

Tiktok dürfe ab dem 20. März auf parlamentseigenen Geräten wie Handys und Tablets „nicht genutzt oder installiert werden“, hieß es in einem Schreiben der Generaldirektion für Innovation und technische Unterstützung vom Dienstag an die Mitarbeitenden.

Auf Geräten, auf denen der Onlinedienst bereits installiert wurde, müsse er „so schnell wie möglich“ deinstalliert werden. Dem Schreiben zufolge entschieden Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und Generalsekretär Alessandro Chiocchetti zudem, dass der Zugang zu Tiktok auch über parlamentseigene Computer und Laptops gesperrt wird.

Abgeordneten und Angestellten werde „dringend empfohlen“, den Onlinedienst auch von ihren persönlichen Geräten zu entfernen.

Die Europäische Kommission hatte bereits in der vergangenen Woche Beschäftigten die Nutzung von Tiktok auf Diensthandys oder -Laptops bis zum 15. März verboten. Auch das Weiße Haus ordnete am Dienstag an, dass Tiktok innerhalb von 30 Tagen von allen Dienstgeräten der US-Bundesbehörden gelöscht werden muss.

Tiktok ist besonders in der jüngeren Generation beliebt und hat weltweit rund eine Milliarde Nutzerinnen und Nutzern. Sie können kurze Videos erstellen, ein Algorithmus schlägt Videos zum Anschauen vor.

Allerdings gibt es massive Datenschutzbedenken und vor allem Befürchtungen über eines Zugriffs des chinesischen Staates auf den chinesischen Mutterkonzern von Tiktok, Bytedance.

Der FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner forderte, dass auch deutsche Behörden „dem Schritt folgen“. (AFP)

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