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Deutsche Welle und ARD-Studio bedroht?: Duma stimmt für verschärftes Gesetz gegen „unerwünschte“ ausländische Organisationen
Russland will das Gesetz gegen ausländische Organisationen verschärfen. Künftig soll es auf alle ausländischen Einrichtungen angewendet werden können. Noch ist es nicht in Kraft.
Stand:
Das russische Parlament will das Gesetz gegen „unerwünschte“ ausländische Organisationen verschärfen. Künftig könnte es auch auf die in Russland bereits de facto verbotene Deutsche Welle angewendet werden, zudem könnten weitere ausländische Medien von einer Verschärfung betroffen sein.
Die Abgeordneten der Duma stimmten am Dienstag in erster Lesung dafür, dass das Gesetz künftig auf jede ausländische Organisation angewendet werden kann, deren „Gründer oder Teilhaber staatliche Organe eines ausländischen Staates“ sind.
Bisher galt das Gesetz, das sich laut Kritikern gegen oppositionsnahe Institutionen richtet, nur für ausländische Nicht-Regierungsorganisationen. Künftig könnte es unter anderem auf die bereits von der Arbeit in Russland verbannte Deutsche Welle angewendet werden, hatte der Parlamentsabgeordnete Wasily Piskaryow im vergangenen Monat russischen Medien gesagt.
Jede Organisation, die gegen unser Land arbeitet, sollte als unerwünscht erkannt und abgelehnt werden
Wasily Piskaryow, Duma-Abgeordneter und Mitautor des Gesetzes
„Jede Organisation, die gegen unser Land arbeitet, sollte als unerwünscht erkannt und abgelehnt werden“, hatte der Mitautor des Gesetzestextes erklärt. Gesetzeslücken, die dies verhinderten, müssten geschlossen werden.
ARD-Auslandsstudio in Bedrängnis?
Neben der Deutschen Welle ziele das neue Gesetz laut Experten zudem auf weitere staatlich unterstützte Medien wie die BBC und Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) ab, berichtet die ebenfalls verbotene, unabhängige russische Onlinezeitung „The Moscow Times“.
Zudem könnte auch die ARD von der Verschärfung betroffen sein, berichtet der „Spiegel“. Der Rundfunkverbund betreibt ein Studio in der russischen Hauptstadt Moskau.
Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz noch in zwei weiteren Lesungen von der Duma bestätigt sowie vom russischen Oberhaus und Präsident Wladimir Putin abgesegnet werden.
Der Status „unerwünscht“ zwingt Organisationen, ihre Tätigkeit in Russland einzustellen. Die Leiterinnen und Leiter einer solchen Organisation können mit bis zu sechs Jahren Gefängnis bestraft werden. Jede Art von Mitarbeit kann eine Haftstrafe von vier Jahren nach sich ziehen. (AFP/Tsp)
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