
© REUTERS/Johanna Geron
„Mittelalterlich“: Italien verbietet Bürgern Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im Ausland
Italienerinnen und Italiener machen sich künftig strafbar, wenn sie im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch nehmen. Die rechte Regierungschefin Meloni zeigt sich erfreut.
Stand:
Das italienische Parlament hat das im Land geltende Leihmutterschaftsverbot aufs Ausland ausgeweitet. Der Senat stimmte am Mittwoch für den umstrittenen Gesetzentwurf, nach dem sich Italienerinnen und Italiener, die in anderen Ländern Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, in Italien strafbar machen. „Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz“, schrieb Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nach der Abstimmung im Onlinedienst X.
Der Gesetzentwurf war von Melonis ultrarechter Partei Fratelli d'Italia befürwortet worden. Menschenrechtsgruppen kritisierten das Gesetz hingegen als „mittelalterlich“.
Es weitet ein Gesetz aus dem Jahr 2004 aus, nachdem Menschen, die in Italien an einer Leihmutterschaft beteiligt sind, bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro drohen. Bisher konnten Italienerinnen und Italiener jedoch in Ländern, in denen Leihmutterschaft erlaubt ist, diese dort in Anspruch nehmen. Dazu gehören etwa Teile der USA und Kanada. In vielen europäischen Ländern ist Leihmutterschaft hingegen verboten, darunter Frankreich, Deutschland, Spanien und Schweden. (AFP)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: