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US-Präsident Donald Trump mit Forschern im Weißen Haus.

© AFP/Brendan Smialwoski

Für medizinische Forschung: Trump will Cannabis-Regeln lockern – Einstufung in niedrigere Drogenkategorie

Bislang wird Marihuana in den USA wie Heroin in der strengsten Drogenkategorie eingestuft. Das soll sich bald ändern. Zugleich betont der Präsident, es handle sich „nicht um eine Entkriminalisierung“.

Stand:

Die US-Regierung lockert die Regeln zu Cannabis, um die Forschung zur medizinischen Nutzung der Pflanze zu fördern. Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag (Ortszeit) ein entsprechendes Dekret, auf dessen Grundlage die Pflanze und der Bestandteil Cannabidiol (CBD) künftig in einer niedrigeren Drogenkategorie eingestuft werden.

„Es gibt Leute, die mich anflehen, das zu tun, Leute, die seit Jahrzehnten unter großen Schmerzen leiden“, sagte Trump vor Reportern im Weißen Haus. Nun sei Forschung für medizinische Zwecke möglich. Es handele sich aber „nicht um eine Entkriminalisierung“ von Marihuana, warnte er.

Der Schritt ⁠setzt einen Vorstoß von Trumps Vorgänger Joe Biden fort und könnte eine der bedeutendsten ‌Änderungen der US-Marihuana-Politik seit Jahrzehnten einleiten. Er bedarf allerdings noch der Zustimmung der Antidrogenbehörde DEA.

In fast drei Vierteln der US-Bundesstaaten ist Cannabis zum Eigengebrauch legal, bei Einreisen in die USA kann aber bereits der Besitz einer kleinen Menge Strafen nach sich ziehen.

Auf Bundesebene sind die Gesetze strenger. Nutzer können strafrechtlich verfolgt werden. Daran ändere sich nichts, bestätigte eine hochrangige Regierungsbeamtin. Bei mehrfachen Verstößen drohen weiter mehrjährige Haftstrafen und hohe Geldbußen.

Deutlich gemäßigterer Ansatz

Bislang war Marihuana in den USA als Droge der Kategorie 1 gelistet. Dort verortet die US-Antidrogenbehörde DEA Drogen, Substanzen und Chemikalien, die keine anerkannte medizinische Anwendung und ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen. Hierzu zählen Heroin, LSD oder Ecstasy.

In der Kategorie 3 werden Wirkstoffe mit einem moderaten bis geringen Potenzial für körperliche und psychische Abhängigkeit erfasst. Dazu gehören unter anderem Ketamin, anabole Steroide und Testosteron. Künftig soll auch Cannabis dazugehören.

In Deutschland ist seit dem 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit vielen Beschränkungen zugelassen. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm.

Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten. Zulässig sind auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. (dpa, Reuters, AFP)

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