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US-Präsident Donald Trump geht die Treppe der Air Force One bei seiner Ankunft auf der Joint Base Andrews, Maryland, hinunter.

© dpa/Luis M. Alvarez

Neue Schlappen für Trump: US-Berufungsgericht lehnt Abschiebungen in Drittländer ab

Ein dreiköpfiges Richtergremium hat Bedenken, Migranten in Staaten wie etwa Libyen oder El Salvador zu schicken. Auch der Supreme Court macht eine weitere Ansage, die dem Präsidenten missfällt.

Stand:

Erneut juristischer Widerspruch für den US-Präsidenten – und zwar gleich doppelt: Ein US-Berufungsgericht hat einen Antrag der Regierung von Donald Trump abgelehnt, Migranten in Drittländer wie Libyen und El Salvador abzuschieben. Das dreiköpfige Richtergremium in Bosten äußerte „Bedenken“ zu den Richtlinien des US-Heimatschutzministeriums für solche Abschiebungen.

Sie betonten „den irreparablen Schaden, der durch unrechtmäßige Abschiebungen in diesem Zusammenhang entstehen würde“. Das Heimatschutz- und das Justizministerium reagierten nicht sofort auf Anfragen nach einer Stellungnahme.

Der Oberste Gerichtshof erlaubt uns nicht, Kriminelle aus unserem Land zu schmeißen!

Donald Trump, US-Präsident

Und es gab eine weitere Entscheidung gegen die US-Regierung: Der Oberste Gerichtshof der USA verlängerte einen zuvor verhängten Abschiebestopp. Die Regierung darf eine Gruppe venezolanischer Migranten weiterhin nicht unter Berufung auf ein Kriegsgesetz aus dem 18. Jahrhundert abschieben. Die Trump-Adminstration hatte die Betroffenen als Mitglieder einer gewalttätigen Bande eingestuft und wollte sie auf Grundlage des sogenannten Alien Enemies Act ausweisen.

Die Entscheidung des Supreme Court war nicht einstimmig: Die konservativen Richter Clarence Thomas und Samuel Alito veröffentlichten einen Widerspruch.

Trump reagierte auf den Beschluss offensichtlich verärgert. Auf der Online-Plattform Truth Social schrieb er in Großbuchstaben: „Der Oberste Gerichtshof erlaubt uns nicht, Kriminelle aus unserem Land zu schmeißen!“

Mehrere Betroffene, die im Bundesstaat Texas in Abschiebehaft sitzen, hatten gegen ihre drohende Ausweisung geklagt. Der Supreme Court hatte daraufhin zunächst einen vorläufigen Stopp verhängt. Medienberichten zufolge sollten die Migranten nach El Salvador ausgeflogen werden. 

Trump ließ schon viele abschieben

Rund 200 Venezolaner sind bereits nach El Salvador in ein Hochsicherheitsgefängnis abgeschoben worden – hauptsächlich unter Berufung auf das Gesetz. Ob alle tatsächlich der angegebenen Bande angehören, ist allerdings unklar. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte der Fall eines Familienvaters aus dem Bundesstaat Maryland mit salvadorianischer Staatsbürgerschaft, der vor der Abschiebung in sein Heimatland aufgrund von Verfolgung eigentlich geschützt war. Die US-Regierung erklärt, eine Rückführung aus dem Gefängnis in El Salvador sei nicht möglich.

Eine inhaltliche Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Regierung traf der Supreme Court nun allerdings nicht. Er verwies das Verfahren an ein Bundesberufungsgericht, das klären soll, ob das fast 230 Jahre alte Gesetz in diesem Fall als rechtliche Grundlage für Abschiebungen herangezogen werden kann.

Die Obersten Richterinnen und Richter äußerten sich kritisch zum Vorgehen der Regierung, insbesondere wegen fehlender Vorankündigung und unklarer rechtlicher Möglichkeiten für die Betroffenen, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Trump erhebt Vorwurf der Bandenmitgliedschaft

Im Zentrum des Verfahrens steht ein von Trump erlassenes Dekret, mit dem die kriminelle Organisation Tren de Aragua zur ausländischen Terrorgruppe erklärt wurde. Nach Einschätzung von US-Behörden ist die Bande in Drogenhandel, Erpressung und Menschenhandel verwickelt. Die Regierung wirft ihr außerdem vor, im Auftrag der autoritären Führung von Venezuelas Präsident Nicolás Maduro zu handeln. Caracas weist die Vorwürfe zurück.

Die Trump-Regierung argumentiert, dass mutmaßliche Mitglieder von Tren de Aragua unter den Alien Enemies Act fallen, weil sie „feindliche Handlungen“ gegen die Vereinigten Staaten begingen. Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, in Kriegszeiten oder bei einer Invasion Staatsangehörige sogenannter feindlicher Nationen ohne reguläres Verfahren festzunehmen oder abzuschieben. Es kam während des Ersten und Zweiten Weltkriegs zum Einsatz.

Es ist rechtlich umstritten, ob die Regelung auch außerhalb eines formellen Kriegszustands und gegen nicht-staatliche Akteuren wie kriminelle Organisationen angewendet werden darf. (Reuters, dpa)

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