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AT-Verträge im Rundfunk Berlin-Brandenburg: Spürbare Absenkung der Spitzengehälter kommt
Für den Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Senders steht die Reduzierung „außer Frage“
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Der Verwaltungsrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) strebt eine spürbare Absenkung der außertariflichen Gehälter in dem öffentlich-rechtlichen Sender an, teilte das Gremienbüro am Freitag mit. „Der rbb steht vor einem strukturellen Neuanfang, die Frage der Spitzengehälter hat dabei eine wichtige inhaltliche und eine hohe symbolische Bedeutung. Aus Sicht des Verwaltungsrates steht eine spürbare Absenkung dieser Bezüge außer Frage.“
Öffentlicher Dienst als Maßstab?
Dabei soll der öffentliche Dienst als ein möglicher Maßstab nicht aus den Augen verloren, zugleich die Situation im Rundfunkbereich allgemein nicht außer Acht gelassen werden. „Die endgültige Entscheidung über das neue Konzept für die Bezahlung von außertariflich Beschäftigen will der Verwaltungsrat am 11. Juli fällen“, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende Benjamin Ehlers am Freitag.
Die Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg hatten bereits die Unterschiede der Tarifstrukturen im öffentlichen Dienst und beim RBB kritisch angemerkt. Die höchstmöglichen tariflichen Endvergütungen wurden mit 6.274 Euro (öffentlicher Dienst) und 10.329 Euro (RBB) angegeben. Der Rechnungshof von Berlin will zum neuen AT-Konzept des Senders zeitnah Stellung nehmen.
Der RBB hat bereits eine Reduzierung der sogenannten AT-Stellen von 31 auf 17 beschlossen. Zu diesem Kreis zählen neben der Intendantin und der Geschäftsleitung auch die sogenannten Hauptabteilungs- und Contentboxleiterinnen und -leiter. Ein erstes Konzept für dieses Gehaltsgefüge war im März vom damaligen im Verwaltungsrat beschlossen worden, nach der Neukonstituierung des Gremiums sollte das Thema nochmals grundsätzlich beraten werden.
Dagmar Tille, stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende: „Wir wollen mit einem neuen Gehaltsgefüge in diesem Bereich einerseits den Einsparbemühungen des rbb dienen, gleichzeitig müssen wir die Arbeitsfähigkeit des Senders wieder herstellen. Wir haben die Chance, hier zu grundsätzlich neuen Regelungen zu kommen, dazu gehört, diese Entscheidung gut vorzubereiten und dann schnell umzusetzen.“
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag seine Erwartung bekräftigt, dass die mit den Compliance-Untersuchungen beim RBB beauftragte Kanzlei Lutz|Abel dem Gremium bis zum 30. Juni einen belastbaren Bericht vorlegt. Der Verwaltungsrat wird in seiner nächsten Sitzung dann über diesen Bericht sowie sein weiteres Vorgehen beraten und entscheiden.
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