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Bewegung in der Welfenschatz-Affäre: Der Streitfall kommt vor die Beratende Kommission
Seitdem neue Papiere aufgetaucht sind, stellt sich der Verkauf während des Nationalsozialismus anders dar. Womöglich geschah er doch NS-verfolgungsbedingt.
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Darauf haben viele gewartet, dass noch einmal Bewegung in die Welfenschatz-Affäre kommt. Die Anwälte der jüdischen Nachfahren hatten sich an die Öffentlichkeit gewandt, um auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Druck auszuüben, und nun hat diese einem erneuten Verfahren bei der Beratenden Kommission zugestimmt. Der Fall wird damit wieder aufgerollt.
Für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz schien er erledigt gewesen zu sein, nachdem die Kommission bereits 2014 eine Rückgabe des mittelalterlichen Kirchenschatzes an die Erben der vier damaligen Kunsthändler nicht hatte empfehlen können. Ein daraufhin von den Anwälten in den USA angestrengtes Verfahren wurde wegen Nichtzuständigkeit ebenfalls abgelehnt.
2022 aufgetauchte Papiere werfen jedoch ein neues Licht auf die Angelegenheit. Als weitere Konsortin kam die jüdische Schmuckhändlerin Alice Koch hinzu, die nach dem Verkauf des Welfenschatzes Reichsfluchtsteuer in Höhe der gleichen Summe zahlen musste. Demnach würde das Kriterium „NS-verfolgungsbedingt“ zutreffen.
Eine erneute Anrufung der Beratenden Kommission schien der Stiftung dennoch nicht opportun, weil ihr ein Überblick über weitere Anspruchsteller fehlte, die sie von den Erben verlangte. Die neue Publizität des Falls förderte jedoch ebenfalls zutage, dass die Kommission durchaus selbst die Voraussetzungen für eine Befassung prüft – und nicht etwa ein Museum als betroffene Partei. So muss man es wohl als Retourkutsche verstehen, wenn die Stiftung ihre Zustimmung mit den Worten gibt: „Im Vertrauen darauf, dass sich diese eingehend mit den noch offenen Fragen befassen wird, um eine Klärung auch zwischen den unterschiedlichen Antragstellern herbeizuführen.“
Dies dürfte kompliziert werden, denn schon besteht Uneinigkeit zwischen den unterschiedlichen Antragstellern. Während die Anwälte der vier Kunsthändler, die bereits die erste Anhörung bei der Beratenden Kommission anstießen, sich „Fürsprecher und Rechtswalter“ für sämtliche potenziell Beteiligte bezeichnen, lehnen dies die Nachfahren etwa von Alice Koch ab.
Darüber hinaus will die Stiftung in den aufgetauchten Papieren weiterhin „keine nennenswerten Veränderungen hinsichtlich des Ablaufes des Verkaufes des Welfenschatzes“ erkennen. Die Wiederaufnahme des Falls vor der Beratenden Kommission dürfte also spannend werden. Ihre Entscheidung sollte dann jedoch Bestand haben, wünscht sich die Stiftung, damit nicht noch weitere Verfahren folgen. Das ist zu verständlich.
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