zum Hauptinhalt
Buchstapel von Takis Würgers "Stella"-Roman, derzeit auf Platz fünf der "Spiegel"-Bestsellerliste

© Christophe Gateau/dpa

Umstrittener Roman von Takis Würger: Erben gehen juristisch gegen "Stella" vor

Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrecht: Die Erben von Stella Goldschlag wollen gegen den Hanser Verlag und die Neuköllner Oper juristisch vorgehen.

Es könnte neuen Ärger für den Hanser Verlag und seinen Autor Takis Würger geben. Nach der Debatte um Würgers Roman „Stella“ über das Schicksal der jüdischen „Greiferin“ Stella Goldschlag, einer Debatte, in der es vor allem um ästhetische und moralische Fragen und auch die Werbekampagne des Verlags ging, könnte „Stella“ und ob man so wie Würger über sie schreiben darf, bald vor Gericht landen. Wie der Erziehungswissenschaftler, Publizist und einstige Leiter des Fritz Bauer Instituts Micha Brumlik in der neuesten Ausgabe der „Zeit“ berichtet, haben die Erben von Stella Goldschlag über den Berliner Anwalt Karl Alich den Hanser Verlag aufgefordert, Würgers Roman nicht mehr zu vertreiben. Und genauso die Berliner Neuköllner Oper, ihr im Sommer 2016 erstmals aufgeführtes „Stella“-Musical nicht mehr weiter zu zeigen.

Stella Goldschlag hatte ihre Persönlichkeitsrechte einem Historiker übertragen

Die Erben von Stella Goldschlag, die zwischen 1943 und 1945 in Berlin der Gestapo mutmaßlich einige hundert untergetauchte Juden und Jüdinnen ausgeliefert hatte, sind die Nachkommen des 2014 verstorbenen Historikers Ferdinand Kroh, dem Goldschlag im Sommer 1990, vier Jahre vor ihrem Selbstmord in Freiburg, alle ihre Persönlichkeitsrechte formal übereignet hatte. Goldschlag hieß zuletzt Ingrid Gärtner, nach ihrem verstorbenen fünften Ehemann, und verfügte in dem mit Kroh geschlossenen und Brumlik vorliegenden Vertrag, dass allein Kroh das Recht habe, „meine Lebensgeschichte in Presse, Funk, Fernsehen, Verlagswesen, Theater und Film zu veröffentlichen“. Kroh führte mit Goldschlag 1990 und vermutlich noch einmal kurz vor ihrem Tod mehrtägige Interviews und veröffentlichte 1995 einen Dokumentarfilm über „die jüdische Gestapo-Agentin“, einige Jahre nachdem ihr einstiger jüdischer Mitschüler Peter Wyden ein – auch ins Deutsche übersetztes, inzwischen vergriffenes – Sachbuch über ihr Leben geschrieben hatte. Wyden hatte Goldschlag/Gärtner Ende der achtziger Jahre aufgespürt, zwei Jahre brieflich Kontakt mit ihr gehalten und dann ebenfalls in Freiburg besucht: „Ich führte sie bei unserem Gespräch behutsam durch die Vorkriegsjahre, ihre Schulzeit, das Leben mit ihren Eltern“, schreibt Wyden, „und sie konnte meinen Fragen entnehmen, dass ich gut informiert war. ,Du weißt ja alles’, sagte sie mit dramatischem Bühnenflüstern, doch ohne Anzeichen von Furcht.“

"Mein Verhalten als Greiferin darf nie ohne die Vorgeschichte dargestellt werden"

In dem Anwaltsschreiben an den Hanser Verlag, das laut „Zeit“ vom 21. Januar dieses Jahres ist, heißt es nun, dass es Goldschlag immer darum gegangen sei, „dass ihre Biografie in verantwortungsvoller Weise dargestellt“ werde: „Sie wollte unter keinen Umständen, dass einzelne Abschnitte ihres tragischen Lebens aus dem Gesamtzusammenhang gerissen und damit verfälscht dargestellt werden. Das Vermächtnis von Stella war: Mein Verhalten als Greiferin darf nie ohne die Vorgeschichte dargestellt werden.“

Es ginge also in einem potentiellen Rechtsstreit erneut um die Frage der Kunstfreiheit und wie diese sich mit dem Persönlichkeitsrecht verträgt, in diesem Fall einem postmortalen Persönlichkeitsrecht. Klären müsste man im Fall der Fälle, falls es keine wie auch immer geartete außergerichtliche Einigung zwischen dem Hanser Verlag und den Kroh/Goldschlag-Erben gibt, wie - artifiziell - verfälscht und aus dem Zusammenhang gerissen Stella Goldschlags Leben von Würger und der Neuköllner Oper einerseits dargestellt wird. Und wie sehr andererseits, so in dem Schreiben des Anwalts ausgeführt, in beiden Fällen gilt: „Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts“.

Es dürfte schwer genug sein, hier das Maß zu finden: Wie frei bedienen sich beide künstlerischen Hervorbringungen bei Stella Goldschlags Leben – und wie beeinträchtigend nah sind sie tatsächlich? Was man sich aber auch fragt: Warum sind die Erben von Kroh/Goldschlag nicht 2016 schon nach der Premiere des Musicals juristisch dagegen vorgegangen?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false