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Restituiert. Erich Heckels Gemälde „Geschwister“.

© F.: Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen

Klage aus Mexiko, Erfolg in Karlsruhe: Es bewegt sich etwas beim Thema Raubkunst

Mexiko klagt gegen Christie's, weil es sein Kulturerbe versteigern würde. In Karlsruhe endet ein jahrelanger Streit um das Erbe eines jüdischen Kunstsammlers.

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Die Meldungen zu Rückgabeforderungen auf nationaler und internationaler Ebene, zu Restitutionen häufen sich in letzter Zeit. Bislang gesicherte Besitzverhältnisse werden immer unklarer, auch fragwürdiger, seit es ein anderes Unrechtsbewusstsein gibt und neue Erkenntnisse darüber, was alles unter Raubkunst fällt.

So hat jetzt Mexikos Regierung gegen eine Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände durch das Auktionshaus Christie’s protestiert. Der Großteil der 39 Objekte, die am Dienstag in Paris versteigert werden sollen, gehörten zum mexikanischen Kulturerbe aus der Zeit vor der spanischen Eroberung und seien illegal außer Landes gebracht worden.

Diego Pietro, Chef des Nationalen Instituts für Anthropologie und Geschichte (INAH), kündigte an, dass Mexiko rechtlich gegen die Auktion vorgehen wolle, da sie gegen ein Gesetz verstoße, wonach archäologische Güter unveräußerlich sind. Sein Institut hatte Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft erstattet. Laut Pietro sollen drei Objekte nicht echt sein, darunter eine bis zu 500 000 Euro geschätzte aztekische Steinmaske, die sich 50 Jahre lang im Besitz eines Sohnes von Henri Matisse befand. Laut Katalog wurde sie zwischen 450 und 650 angefertigt.

Christie’s Paris verwahrt sich gegen die Vorwürfe. Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte eine Sprecherin, ein verantwortungsvoller Umgang mit Kulturgütern auf dem Kunstmarkt sei für das Auktionshaus elementar: „Christie’s würde unter keinen Umständen wissentlich ein Kunstwerk anbieten, bei dem berechtigte Bedenken hinsichtlich der Authentizität bestehen oder bekannt ist, dass das Eigentum geplündert oder illegal erworben wurde.“

Der eingereichte Klage setzt eine Reihe internationaler Auseinandersetzungen der mexikanischen Behörden zur Wahrung des Kulturerbes fort. Zuletzt kritisierten sie große Modemarken, die klassische Textilmuster indigener Volksgruppen ohne deren Erlaubnis verwendeten.

Im Fall Max Fischer kommt es zur Restitution

Auf ganz anderer Ebene, aber einvernehmlich endet dafür ein jahrelanger Streit zwischen den Erben eines jüdischen Kunstsammlers und dem Land Baden-Württemberg. Das Gemälde „Geschwister“ von Erich Heckel wird nach einer Empfehlung der Limbach-Kommission an die in den USA lebenden Nachfahren Max Fischers restituiert.

Der von den Nationalsozialisten verfolgte Journalist hatte das Werk geerbt, 1934 gelangte es in den Besitz des Malers, der es 1967 der Kunsthalle Karlsruhe stiftete.

Das Land Baden-Württemberg hatte die Limbach-Kommission angerufen, um den Fall zu klären, war dabei aber nicht von NS-Raubkunst ausgegangen. In der Mitteilung der Kommission heißt es nun, dass zwar nicht geklärt werden konnte, wie das Gemälde in den Besitz Heckels gelangte. Aber der Argumentation Baden-Württembergs, wonach Fischer das Bild zu „angemessenen Bedingungen“ an Heckel verkauft habe, wollte sie sich dennoch nicht anschließen. Die Rückgabe-Empfehlung erfolgte einstimmig.

Die baden-württembergische Kunstministerin Theresia Bauer hat bereits verkündet, sich dem Schiedsspruch zu beugen, sobald der Ministerrat seine formale Zustimmung erteilt hat. Das Gemälde soll künftig im Virginia Museum of Fine Arts ausgestellt werden, doch macht sich Pia Müller-Tamm, Direktorin der Kunsthalle Karlsruhe, Hoffnung, „Möglichkeiten der Kooperation“ mit dem US-Museum zu finden. Ihr sei es vor allem wichtig, „die Provenienzen aller Werke der Sammlung zu klären und wenn notwendig auch bedeutende Kunst zu restituieren“. Das würde sich auch Mexiko wünschen. (mit dpa/kna)

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