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Keine kam durch: Programmbeschwerden werden im Rundfunkrat des RBB abschlägig beschieden.

© imago/epd/imago/Christian Ditsch

In den Jahren 2017 bis 2023 : Nicht ein einziger Verstoß gegen Programmgrundsätze im RBB

Wenn es nach der Behandlung von Programmbeschwerden im RBB-Rundfunkrat geht, dann ist im Sender alles super, wie eine AfD-Anfrage zeigt

Stand:

Könnte man sich wundern, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in seinem Programmschaffen nicht erfolgreicher ist? Oder wie zufrieden müssen die Hörerinnen und Hörer, die Seherinnen und Seher sein, wenn es im laufenden Jahr gerade einmal fünf Programmbeschwerden in den Rundfunkrat zur Behandlung geschafft haben? Diese fünf Beschwerden wurden samt und sonders abschlägig beschieden, heißt, es wurden keine Verstöße gegen die Programmgrundsätze des Senders festgestellt.

Keine Verstöße

Das hat Tradition im öffentlich-rechtlichen Sender. Wie aus einer Antwort der Senatskanzlei auf eine Anfrage von Ronald Gläser, der für die AfD im Abgeordnetenhaus sitzt, hervorgeht, „ist dem rbb kein Fall bekannt, in welchem der Rundfunkrat einen Verstoß gegen Programmgrundsätze festgestellt und in der Folge einer Beschwerde stattgegeben hätte.“ Dies bezieht sich auf den Zeitraum 2017 bis 2023.

So eine Programmbeschwerde muss einen langen Instanzenweg hinter sich bringen, ehe sie im Rundfunkrat behandelt wird. Die Intendantin oder der Intendant entscheidet zunächst, ob eine Verletzung von Programmgrundsätzen vorliegt, und wird dann die Petentin/den Petenten darüber informieren. Sollte nach der Ansicht der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers keine Abhilfe geschaffen worden sein, kann sie/er den Rundfunkrat anrufen, dann wird die Beschwerde im Programmausschuss beraten. Das Beratungsergebnis wird wiederum dem Rundfunkrat mitgeteilt. Die/der Vorsitzende des Rundfunkrates überbringt den Beschluss mit schriftlicher Begründung der Beschwerdeführerin/dem Beschwerdeführer.

Im Ergebnis hatte zwischen 2017 und 2023 keine einzige Beschwerde Erfolg. Die meisten im Rundfunkrat behandelten Beschwerden gab es jeweils elf in den Jahren 2020 und 2021. Erkennbar ist, dass das System der Programmbeschwerde nicht auf Anerkennung, sondern auf Abwehr von Kritik an den RBB-Programmen angelegt ist.

Nun ist die Programmbeschwerde nicht der einzige Weg, auf dem Reaktionen aus dem Publikumskreis den öffentlich-rechtlichen Sender erreichen können. Nach der von der Senatskanzlei an den AfD-Abgeordneten übermittelten Statistiken hatte die RBB-Service-Redaktion im Zeitraum Januar bis Ende Mai 2023 13.800 Publikumskontakte. Sortiert nach Themen betraf der Löwenanteil der Anfragen (6.660) das Programm, persönliche Meinungsäußerungen betrafen 2.700 Anfragen. Nicht überraschend ist das Verhältnis von Kritik (1.200 Beiträge) und Lob (300).

Nicht verwunderlich, dass bei den Anfragen nach Sendungen die „Abendschau“ (1.500) deutlich vornweg, danach sortieren sich Anfragen zum Unternehmen (600) und „Brandenburg aktuell“ (600) ein. Auf Platz fünf kommt mit Radio Eins das erste Radioprogramm.

„Die schöne Lesung“ - gibt es auch dafür kein Lob für Radio Eins?

© rbb/Stefan Wieland

Geht man bei den den Anfragen zu „Abendschau“ und Radio Eins thematisch ran, liegt beim Nachrichtenjournal der Parameter „Anregungen“ vorne, der Punkt „Kritik“ kommt auf 100 Anfragen, gelobt wird nur in zehn von 1500 Kontakt-Fällen. Bei Radio Eins wird es noch krasser: 50 Mal „Kritik“ - und nullmal „Lob“. Da hilft nur Selbstlob.

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