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Die Gremien des Rundfunks Berlin-Brandenburg müssen deutlich professioneller arbeiten.

© dpa/Michael Bahlo

Landesrechnungshöfe zum RBB-Staatsvertrag: Anpassung der RRB-Gehälter an den öffentlichen Dienst

Landesrechnungshöfe geben „Empfehlungen“ zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Rundfunk Berlin-Brandenburg

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Es sind nur „Empfehlungen“, die die Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg zur anstehenden Novellierung des Staatsvertrages für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RRB) aussprechen. Aber die Vorschläge, gerichtet an Senatskanzlei und Staatskanzlei, betreffen die Wirtschafts- und Haushaltsführung des öffentlich-rechtlichen Senders.

Schärfung des Aufgabenprofils

Das Aufgabenprofil des Verwaltungsrates muss deutlich geschärft werden, so sollte die Feststellung des Jahresabschlusses und die Genehmigung des Geschäftsberichts allein dem Verwaltungsrat statt wie bisher dem Rundfunkrat zugewiesen werden. Was nach Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Rundfunkrats aussieht, ist de facto eine Aufwertung des Verwaltungsrates.

Was auch heißt: monatliche statt bisher zweimonatliche Sitzungen des Gremiums, jedes Mitglied muss diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen, um Geschäftsvorgänge und die Intendantenberichte auch ohne fremde Hilfe sachgerecht würdigen zu können.

Ein Verwaltungsratsmandat soll im Gegensatz zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat nicht länger Ehrenamt bleiben, sondern als vergütetes Nebenamt ausgestaltet. Überhaupt sollten die Qualifikationen aller Organmitglieder transparent gemacht werden.

Zudem soll die Einflussnahme von Rundfunk- und Verwaltungsrat auf wesentliche finanzwirksame Entscheidungen gestärkt werden. „Dies ist für die angestrebte Intensivierung der Überwachungs- und Steuerungsfunktionen dieser Organe von großer Bedeutung“, heißt es in den Empfehlungen.

Was die Vergütungsstruktur im RBB angeht, haben die Landesrechnungshöfe eine klare Meinung: Ausgehend von der Tatsache, dass „die Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ein deutlich geringeres Risiko als Geschäftsführungen von Unternehmen der privaten Wirtschaft“, dränge sich eine Orientierung ihrer Vergütung am Gehaltsgefüge des Öffentlichen Dienstes geradezu auf. Beim Vergleich der höchstmöglichen tariflichen Endvergütungen klafft ein gewaltiger Unterschied: 6.274,21 Euro im öffentlichen versus 10.329 Euro im öffentlich-rechtlichen Dienst.

Auch die Landesrechungshöfe nehmen sich in die Pflicht: Sie wollen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des RBB künftig „regelmäßig“ prüfen.

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