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Rundfunkratschef Oliver Bürgel will Verwaltungsrätin Juliane Schütt auffordern, ihr Amt bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen zu lassen.

© rbb/Thomas Ernst

Möglicher Interessenskonflikt: Muss Juliane Schütt ihren RBB-Verwaltungsratsposten räumen?

Der Juristin wird vorgeworfen, bei ihrer Wahl die freie Mitarbeit ihres Ehemannes beim RBB nicht angegeben zu haben. Rundfunkratschef Bürgel will nun offenbar tätig werden.

Stand:

Der Druck auf RBB-Verwaltungsrätin Juliane Schütt nimmt zu. Vor einer Woche hatte die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Interessenskonflikt der Aufsichtsrätin berichtet, die bei ihrer Wahl offenbar anzugeben versäumt hatte, dass ihr Ehemann regelmäßiger freier Mitarbeiter des Senders ist. Wie RBB24 berichtet, will nun RBB-Rundfunkratschef Oliver Bürgel Schütt auffordern, ihr Amt bis zu Klärung der Vorwürfe ruhen zu lassen.

Der aus acht Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat – sieben werden vom Rundfunkrat gewählt, einer vom Personalrat entsandt – soll die Geschäftsführung der Intendantin überwachen. Zudem soll der Verwaltungsrat die Senderführung bei finanziellen Entscheidungen beraten und unterstützen. Für Programmentscheidungen ist das Kontrollgremium nicht zuständig.

Nach „Bild“-Informationen hat auch die Rechtsabteilung des Senders die Berufung von Juliane Schütt, die unter anderem als Anwältin für die Deutsche Umwelthilfe tätig ist, zur Prüfung vorgelegt bekommen. Am Tag der Wahl soll sie die Frage, ob sie eine wirtschaftliche Verbindung zum RBB habe, verneint haben.

Ich habe damals reinen Herzens geantwortet und wollte nichts verschweigen.

RBB-Verwaltungsrätin Juliane Schütt zu „Bild“.

Dem Boulevardmedium hatte sie das damit erklärt, dass sie die Frage auf ihre Person bezogen habe. So habe sie eine juristische Beratungstätigkeit für eine Tochtergesellschaft des RBB vor der Wahl in den Verwaltungsrat extra aufgegeben. „Ich habe damals reinen Herzens geantwortet und wollte nichts verschweigen“, wird sie von „Bild“ zitiert.

Dem Bericht von RBB24 zufolge erklärte Schütt nun, sie habe einzelnen Rundfunkräten mitgeteilt, dass ihr Mann regelmäßig für den Sender arbeite. „Wem genau sie das erzählt habe, wollte Schütt nicht preisgeben, da es sich um vertrauliche Gespräche gehandelt habe“, schreibt das Recherche-Team von RBB24.

Nach der Prüfung durch die RBB-Rechtsabteilung soll nach Informationen von rbb24 Recherche nun für Oliver Bürgel erkennbar sein, dass eine Interessenkollision nach den Regelungen des RBB-Staatsvertrags vorliegen könnte. Deshalb soll der Rundfunkrat in seiner kommenden Sitzung am 19. September darüber entscheiden, ob Schütt Mitglied des RBB-Verwaltungsrats bleiben kann.

Weder Oliver Bürgel als Vorsitzender des Rundfunkrats, noch Verwaltungsratschef Benjamin Ehlers waren bislang für eine Stellungnahme zu erreichen.

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