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Kultur: Nachtasyl

Die RAF und ihre Sympathisanten: Was eine Umfrage von 1971 über die Bundesrepublik verrät

Der Filmemacher Andres Veiel hat sich im Tagesspiegel (vom 10. Mai) zu Recht darüber beklagt, dass die Debatte über die RAF von einer Art innerer Unglaubwürdigkeit gekennzeichnet sei. Er verweist nicht nur auf das hartnäckige Schweigen ehemaliger RAF-Mitglieder, sondern auch auf die mangelnde Bereitschaft großer Teile der damaligen radikalen Linken, sich den eigenen Biografien zu stellen. Veiel zitiert das Ergebnis einer Allensbach-Umfrage von 1971, wonach nicht weniger als 17 Prozent der Bundesdeutschen bereit gewesen seien, von der Polizei gesuchten RAF-Mitgliedern Unterschlupf zu gewähren. Jeder sechste Bundesdeutsche soll demnach RAF-Sympathisant gewesen und nun selbst Teil des kritisierten RAF-Schweigekartells sein.

Das klingt plausibel. Aber ist es auch zutreffend? Es lohnt sich, einen Blick auf die Allensbach-Untersuchung zu werfen, deren Ergebnis bis heute befremdlich erscheint. Die RAF versuchte seinerzeit, es propagandistisch auszubeuten. So hieß es in einem 1971 aufgefundenen RAF-Brief an die Kommunistische Partei Nordkoreas, der laut BKA von Ulrike Meinhof verfasst worden sein soll: „Bei der Meinungsumfrage eines demoskopischen Instituts, das hauptsächlich für die CDU/CSU Umfragen durchführt, erklärten 10 Prozent der Bevölkerung in den norddeutschen Küstenländern, sie würden Mitgliedern der Roten Armee Fraktion Unterschlupf gewähren. (...)Bei der täglichen Hetze der gesamten westdeutschen Presse gegen uns ... ist diese Sympathiekundgebung ein erstaunliches Ergebnis. Sie zeigt, dass der bewaffnete Kampf als die richtige Methode von Widerstand gegen Ausbeutung und Unterdrückung allmählich verstanden wird. (Gemeinen Verbrechern bietet bekanntlich niemand Unterschlupf an.)“

Man sollte aber weder der RAF noch Allensbach den Gefallen tun, die Ergebnisse leichtfertig hochzurechnen. Denn der Eindruck, der hier mit nackten Zahlen erweckt wird, ist trügerisch. In der Meinungsumfrage, die unter tausend Probanden durchgeführt worden war, ist nicht von 17, sondern von 5 Prozent die Rede. Das wären 3 Millionen und nicht 10 Millionen Bundesdeutsche. Wenn im Meinhof-Brief von 10 Prozent der Bevölkerung die Rede war, dann gab sie das Umfrage-Ergebnis aus der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen fälschlicherweise als das des Bevölkerungsdurchschnitts aus. Wichtiger als diese Korrektur sind indes zwei andere Faktoren.

Erstens stellt die Umfrage eine Momentaufnahme dar, die in keiner Weise für die Resonanz, auf die die RAF in der Bevölkerung stieß, als repräsentativ gelten kann. Sie wurde in einer Situation durchgeführt, als die RAF weder einen Anschlag noch einen Mord begangen hatte; die Erhebung war im Gegenteil nach den tödlichen Schüssen auf Petra Schelm im Zuge von Fahndungsmaßnahmen der Polizei zustande gekommen. Zu diesem Zeitpunkt ließ sich das Baader-Meinhof-Bild noch sehr viel leichter romantisieren: als das einer Gruppe von irregeleiteten Idealisten, die man im Zweifelsfall vor Übergriffen staatlicher Gewalt schützen müsse.

Zum anderen geht es bei der Fragestellung, die ja an eine in der christlichen Kultur tief verankerte Hilfsbereitschaft appelliert, um mehr als um Sympathie. Es geht um Unterstützung. Die genaue Allensbach-Frage lautete: „Einige Mitglieder dieser Gruppe werden ja von der Polizei noch verfolgt. Angenommen, jemand von dieser Gruppe würde Sie für eine Nacht um Schutz bitten: Würden Sie ihn für eine Nacht aufnehmen, oder würden Sie das nicht tun?“ Es ging also scheinbar um ein Nachtasyl, gemeint war jedoch die Unterstützung polizeilich gesuchter Terroristen. Damit wurden die Grenzen zwischen einem möglichen Vergehen und einer bloßen Sympathiebekundung verwischt.

Das Etikett „Sympathisant“ wurde erst 1977 im Zuge der sogenannten „Mescalero-Affäre” flächendeckend verliehen. Das Schimpfwort diente der Stigmatisierung und war ein Ausgrenzungsbegriff, der weit über die Szene potentieller Unterstützer hinausging. Fortan galten Sympathisanten in großen Teilen der Öffentlichkeit, wie es „Die Welt“ in jenen Tagen einmal formuliert hat, als „das stille Reserveheer des Terrorismus“. Selbst der damalige Berliner Wissenschaftssenator Peter Glotz hatte mit seiner Definition, dass unter Sympathisanten Personen zu verstehen seien, die Terror und Mord nicht nur billigten, sondern auch praktisch unterstützten, die Grenzen zwischen Sympathisierenden und Unterstützern weitgehend verwischt.

Als einer der wenigen widersprach Günther Nollau, der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Er betonte, dass der stigmatisierende Begriff strafrechtlich irrelevant sei: „Das Strafrecht kennt den Begriff des Sympathisanten nicht. Es unterscheidet ‘Täter’, ‘Gehilfen’, ‘Begünstiger’. Da wird nicht mit Vermutungen operiert. Da müssen Tatsachen bewiesen werden, Tatsachen, aus denen hervorgeht, welchen Beitrag einer zur Tat geleistet hat. Einem solchen Tatbeitrag kann (muss aber nicht) ,Sympathie’ für den Täter oder die Tat als Motiv zugrunde liegen. Sympathie allein ist kein Tatbeitrag. Sympathie hegen, Wohlgefallen, Zuneigung empfinden ist nicht strafbar.”

Eine Debatte über den Echoraum der RAF innerhalb der Linken, darin ist Veiel zuzustimmen, steht bis heute aus. Den Begriff des Sympathisanten sollte man dabei nur dann verwenden, wenn man sich dessen semantische Tücken bewusst gemacht hat.

Der Autor ist Politologe am Hamburger Institut für Sozialforschung. Zuletzt gab er „Die RAF und der linke Terrorismus“ heraus (Hamburger Edition, 2006).

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