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Kultur: Neue Familienpolitik: Was das Ehegattensplitting bringt: Vier Rechenbeispiele

Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 1957 entschieden hatte, dass das damalige Einkommensteuergesetz gegen das Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes verstieß, nämlich den Schutz von Ehe und Familie. Das alte Steuerrecht stellte Ehegatten im Ergebnis wirtschaftlich schlechter als andere Personen.

Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 1957 entschieden hatte, dass das damalige Einkommensteuergesetz gegen das Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes verstieß, nämlich den Schutz von Ehe und Familie. Das alte Steuerrecht stellte Ehegatten im Ergebnis wirtschaftlich schlechter als andere Personen. Daraus und aus anderen Entscheidungen der höchsten Richter folgt auch, dass das Splitting nicht abgeschafft werden darf - jedenfalls nicht ersatzlos.

Beim Ehegattensplitting passiert folgendes: Die Einkommen von Mann und Frau werden zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Jeder zahlt dann die Steuer auf der Grundlage des halben Gesamteinkommens. Weil der Steuersatz mit dem Einkommen progressiv steigt, zahlt der eine zwar mehr, der andere spart aber noch mehr. Aus dieser Differenz ergibt sich die Ersparnis.

Das betrifft in Deutschland 24,8 Millionen Menschen. "Besonders stark profitieren Ehegatten, deren Gehälter sehr weit auseinander liegen", sagt Volker Stern, Leiter der Steuerabteilung am Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er hat auch die folgenden Exempel berechnet.

Beispiele:

80 000 Mark und 40 000 Mark. Sagen wir, der Mann hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 80 000 Mark, die Frau von 40 000 Mark. Unverheiratet zahlt er 20 580 Mark Steuern, sie 6592 Mark. Das ergibt für beide zusammen 27 172 Mark. Als Eheleute müssten sie 26 050 Mark zahlen.

Ersparnis: 1122 Mark.

80 000 Mark und 20 000 Mark. Verdient einer sehr viel weniger als der andere, etwa durch einen Teilzeitjob, ist die Ersparnis größer. Der unverheiratete Besserverdiener zahlt in diesem Beispiel wieder 20 580 Mark, der andere 1315 Mark an Steuern. Zusammen sind das 21 895 Mark. Wären die beiden ein Ehepaar, zahlten sie 19 314 Mark.

Ersparnis: 2581 Mark.

50 000 Mark und 25 000 Mark. In diesem Beispiel zahlt der eine als Unverheirateter 9657 Mark, der andere 2521 Mark, beide zusammen also 12 178 Mark. Als Eheleute müssten nur 11 748 Mark bezahlt werden.

Ersparnis: 430 Mark.

150 000 Mark und 100 000 Mark. Verdienen beide Partner sehr gut, lohnt sich das Heiraten überhaupt nicht mehr - wie in diesem Beispiel. Von den 150 000 Mark zu versteuerndem Einkommen zahlt der eine unverheiratete Partner 53 443 an Steuern, der andere 29 272 Mark. Zusammen macht das 82 715 Mark. Wären die beiden verheiratet, hätten sie eine Steuerlast von 82 634 Mark zu zahlen.

Ersparnis: 81 Mark.

Klassische Rollenverteilung. Am meisten spart es, wenn ein Partner allein verdient und der andere zu Hause bleibt. Die höchstmögliche Ersparnis in diesem Jahr beträgt 19 299 Mark. Bis zum Jahr 2005 sinkt dieser Effekt auf nur noch 15 489 Mark. Das liegt an der Steuerreform, deren restliche Stufen bis dahin in Kraft treten.

Fatina Keilani

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