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Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen

© dpa/Robert Michael

Sachsens Zustimmung für den Reformstaatsvertrag: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen berechtigte Kritik annehmen

Das sächsische Ja zum Reformstaatsvertrag hat eine signifikante Symbol- und Signalkraft. Doch das Ringen darum hat erneut bewiesen: Die Luft um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dünn geworden.

Joachim Huber
Ein Kommentar von Joachim Huber

Stand:

Der sächsische Landtag hat dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Durch das Votum der Regierungsparteien CDU und SPD und weil die Grünen und die Linken keine Opposition üben wollten, hat es zur knappen Mehrheit gereicht.

Jetzt fehlt nur noch das erwartbare Ja von den Länderparlamenten in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen, damit der Reformstaatsvertrag am 1. Dezember in Kraft treten wird.

Kann eine Mehrheit von 16:0 Stimmen im Länderverbund alles andere als überzeugend sein? Ja, kann sie. Dieser Staatsvertrag formuliert keine Reform vom Feinsten, sondern vom Kleinsten. Weniger Hörfunksender, weniger TV-Spartenkanäle, weniger Sportrechte, weniger Presseähnlichkeit, mehr Digitales, mehr Kooperation zwischen den Sendern, mehr Kontrolle durch die Gremien – dieses Weniger und Mehr wird das angestrebte Ziel eines stabilen Rundfunkbeitrags kaum erreichen können. Die Sender haben bereits kundgetan, dass sie die Einspareffekte als marginal ansehen.

Kein Raum mehr für Ignoranz

Der Reformstaatsvertrag lässt sich als das kleine Karo deutscher Rundfunkpolitik ausbuchstabieren, weil er eben unter dem Druck der Einstimmigkeit entstanden ist. Und dieser Konsens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ja von beschränkter Haftung. Die Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt blockieren jede Einigung beim Rundfunkfinanzierungsvertrag, weil ARD und ZDF gegen das Nein einer Beitragserhöhung zum Jahresbeginn vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Karlsruhe wird wieder einmal den gordischen Knoten im Mit- und Gegeneinander von Ländern und Sendern durchschlagen müssen.

Und doch hat das positive Votum im Dresdner Landtag eine signifikante Symbol- und Signalkraft. Die Zustimmung der 16 Länderparlamente ist im Vordergrund ein minimaler Sparkorb, im Hintergrund ist sie ein maximaler Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Sender müssen raus aus dem Angstschweigen, wenn Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom „Zwangsbeitrag“ schwadroniert. Sie müssen selbst Sparvorschläge formulieren, wenn der Rundfunkbeitrag weiterhin ihre Existenz finanzieren soll. Es ist unfreiwillig komisch, wenn der ARD-Vorsitzende und HR-Intendant Florian Hager mit breiter Brust betont, die Anstalten hätten die Reformvorhaben auch dann umgesetzt, wenn der Staatsvertrag im sächsischen Landtag durchgefallen wäre. Hätte, hätte, Fahrradkette.

Es ist ein Unding auf öffentlich-rechtlicher Seite, wenn eine verantwortungsvolle Politik und eine verantwortungsbewusste Mehrheit der Beitragszahler Unterstützung gegen alle laute bis fundamentale Kritik formulieren, die Sender aber ihr Heil im Ablehnen ihrer Selbstverantwortung suchen. ARD, ZDF und das Deutschlandradio müssen berechtigte Kritik annehmen, sie sind längst nicht mehr in der Position, mit Ignoranz auf das Aufdecken von Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen zu reagieren.

Das mühsam errungene Ergebnis in Dresden führt vor aller Augen, wie dünn die Luft für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geworden ist.

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