
© dpa/Bernd von Jutrczenka
Schlesinger-Urteil: RBB-Verwaltungsrat geht in Berufung
Der RBB-Skandal erschüttert im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Sender. Der Fall beschäftigt auch die Justiz. Eine erste Entscheidung wurde nun angefochten.
Stand:
Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) akzeptiert das Urteil zu Zahlungen an Ex-Intendantin Patricia Schlesinger nicht. Das Aufsichtsgremium wird gegen Teile der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Juli Berufung einlegen, wie die Gremiengeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dies habe der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 5. August beschlossen. Zuvor hatte die Redaktion RBB24 Recherche berichtet.
Der Verwaltungsrat habe die Pflicht, „finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden“, sagte dessen Vorsitzender Wolfgang Krüger RBB24 Recherche. Dem Gremium geht es demnach darum, dass das Kammergericht als zuständige Berufungsinstanz feststellt, dass Schlesinger „für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist“.
Klagen nach RBB-Skandal
Der RBB-Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

© dpa/Fabian Sommer
Der ARD-Sender und seine Ex-Intendantin erheben in Zivilprozessen Ansprüche und haben geklagt. In einem ersten Urteil Mitte Juli hat das Landgericht Schlesinger einen Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zugesprochen. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro.
Sender wirft Ex-Intendantin Pflichtverletzung vor
In der Klage der Ex-Intendantin ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat. Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an.
Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft seiner Ex-Intendantin Pflichtverletzungen vor. Nach dem Willen des Senders soll vielmehr Schlesinger Geld zurückzahlen. So fordert der RBB für das inzwischen eingestellte Projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH) Schadenersatz. Es sei Anliegen des Verwaltungsrates, „die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen“, so der Vorsitzende Krüger wörtlich.
Der RBB fordert laut RBB24 von Schlesinger mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht Berlin hatte diesen Komplex vom Verfahren abgetrennt. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung dazu gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: