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Die BTU Cottbus. Deren Kanzler sieht eine „Detailsteuerung“ des Landes.

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Land müsse „mutiger“ sein: Brandenburgs Unis warnen vor neuem Hochschulgesetz

Das Land Brandenburg will sein Hochschulgesetz reformieren. Die Hochschulen befürchten eine Überregulierung.

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Mit der Überarbeitung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes soll das geltende Recht in vielen Bereichen aktualisiert und weiterentwickelt werden. Ob im Ergebnis Hochschulen selbstbestimmter arbeiten können, wie von ihnen gewünscht, zweifeln Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) aber an. Sie sehen die Einrichtungen mit zu vielen Regularien konfrontiert.

Der Kanzler der Brandenburgischen Technischen Universität, Alfred Funk, kritisierte, der Entwurf für das neue Hochschulgesetz sehe eine „Überregulierung“ der Hochschulen vor. Der Wissenschaftsmanager und Verwaltungschef der BTU gibt nach eigenen Angaben auch das Stimmungsbild an anderen Brandenburger Hochschulen wieder. Regeln, die es schon vorher gegeben habe, würden in dem Entwurf bis ins kleinste Detail gesetzlich verankert. Funk hält eine solche Detailsteuerung für unnötig. „Weniger wäre mehr gewesen, vor allem aus Sicht der Hochschulen.“

„Wir beobachten seit längerem eine Art Novellierungseifer bei den Hochschulgesetzen in den Ländern“, sagt auch Lothar Knopp, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Umweltrecht an der BTU. Der Eindruck entstehe, dass die Hochschulen mit bestimmten Programmen seitens des Gesetzgebers überzogen werden sollten.

Autonomie komme so gut wie gar nicht vor

Das Wissenschaftsressort wollte sich zum Inhalt des Gesetzentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Derzeit liefen Abstimmungen mit den Spitzenverbänden, Hochschulen und Studierendenvertretungen, so ein Sprecher.

Im gemeinsamen Koalitionsvertrag der rot-schwarz-grünen Landesregierung von 2019 heißt es, dass bei der Überarbeitung des Gesetzes die Rolle des Landeshochschulrates neu definiert werden soll. „Außerdem werden wir in diesem Rahmen das Thema Hochschulautonomie und Steuerungsinstrumente gemeinsam mit den Hochschulleitungen weiterentwickeln.“ Diesen Anspruch habe die Regierung mit dem vorgelegten Entwurf aber nicht eingelöst, kritisiert BTU-Kanzler Funk.

Auch Knopp bemängelt, der Gesetzgeber habe diese Zielmarke verfehlt. Das Land sei dem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden. Im neuen Entwurf komme Autonomie so gut wie nicht vor.

Die Autonomie der Hochschulen betrifft viele unterschiedliche Bereiche. So geht es unter anderem um die Freiheit der Einrichtungen bei der Selbstorganisation, die selbstständige Auswahl des Personals und den Einsatz der finanziellen Mittel. Auch Fragen wie eine Kreditaufnahme durch Hochschulen oder eine Beteiligung an Unternehmen für Wissenstransfer in die Praxis müssten nach Ansicht der Forscher beleuchtet werden.

Dagegen hätten andere Länder in ihren Hochschulgesetzen verschiedene Autonomiebereiche deutlich gestärkt. Auch Brandenburg müsse bei der Gesetzgebung „mutiger“ sein, so die Einschätzung von Knopp und Funk.

Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs hatten die Hochschulen ihre Ideen eingebracht, gerade auch für Regelungsänderungen, so Funk. Davon ist seiner Auffassung nach wenig umgesetzt worden. „Inhaltlich sind Bedenken, gerade auch aus rechtlicher Sicht, nicht ausgeräumt“, so Verwaltungsrechtler Knopp.

Ursache hierfür ist nach seiner Auffassung der Versuch, politische bestimmte „Programme“ des Gesetzgebers umzusetzen. „Wir wünschen uns, dass das Land sich deutlicher auf Rechtssteuerung konzentriert und weniger auf den Inhalt unserer Arbeit“, sagen beide BTU-Vertreter. (dpa)

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