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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung soll den Bürger vor der Datensammelwut der Internet-Konzerne schützen. Doch es gibt notwendige Ausnahmen.

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Neuer EU-Datenschutz: Darum gibt es das Medienprivileg

Beim neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es Ausnahmen. Das so genannte Medienprivileg dient unter anderem dem Quellenschutz.

Wenn an diesem Freitag die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, gibt es für die Medien eine gewichtige, aber notwendige Ausnahme. Um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht einzuschränken, dürfen Fernseh- und Radiosender in Deutschland auch nach dem Stichtag weiterhin personenbezogene Daten ohne Einwilligung von Betroffenen verarbeiten – so sie für journalistische Zwecke erhoben werden. Dies sieht das sogenannte Medienprivileg vor, das durch den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erneuert wird. Die neue gesetzliche Regelung wurde von allen 16 Landtagen ratifiziert und kann somit am Freitag pünktlich zum Stichtag der neuen Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten, wie die saarländische Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst bestätigte. Das Medienprivileg soll sicherstellen, dass zum Beispiel Politiker oder Prominente, die von Berichterstattung betroffen sind, bei Redaktionen keine Auskunft über die Quellen verlangen können.

In Berlin wird am 31. Mai abgestimmt

Kompliziert wird die Rechtslage allerdings dadurch, das es für Medien einen Unterschied macht, ob sie online oder gedruckt erscheinen. Für die Internetangebote sowohl von Radio- und Fernsehsendern als auch von anderen Medien wie Zeitungen und Zeitschriften gilt das bundeseinheitliche Telemedienrecht mit dem erneuerten Medienprivileg. Für die gedruckte Presse muss jedes Bundesland das Medienprivileg in seinen Presse- oder Mediengesetzen erneuern. In einigen Bundesländern – wie auch in Berlin – ist dies noch nicht geschehen. Nach Auskunft der Berliner Senatskanzlei befindet sich ein Entwurf zur rechtlichen Anpassung derzeit im Abgeordnetenhaus in der Beratung, die Verabschiedung ist für den 31. Mai vorgesehen.

In Thüringen, wo das Medienprivileg auf Freie Mitarbeiter ausgeweitet werden soll, hatte der dortige DJV-Landesverband moniert, dass sich die Bundesländer nicht auf gemeinsame Formulierungen verständigt haben. Genügend Zeit hätte es gegeben, der neue europäische Datenschutz hatte einen Vorlauf von über fünf Jahren. Kurt Sagatz

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