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PORTRÄT HEINER BIELEFELDT MENSCHENRECHTLER:: „Es geht nicht um die Freiheit der Religionen“

Deutsche Experten sind derzeit international recht gut auf einem Feld vertreten, wo man nur zu Ehren kommen kann – und das auf jeden Fall sicherer als auf dem Fußballplatz: im Einsatz für die Menschenrechte. Am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wird demnächst Angelika Nußberger richten.

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Deutsche Experten sind derzeit international recht gut auf einem Feld vertreten, wo man nur zu Ehren kommen kann – und das auf jeden Fall sicherer als auf dem Fußballplatz: im Einsatz für die Menschenrechte. Am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wird demnächst Angelika Nußberger richten. Und wenige Tage vor ihr wurde der Erlanger Professor Heiner Bielefeldt zum UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit berufen.

Der 52-jährige gebürtige Rheinländer hat sich für den neuen Job in mehrfacher Hinsicht empfohlen. Studium der katholischen Theologie, Philosophie und Geschichte in Bonn und Tübingen, später Forschungen über multiethnische Konflikte. Seit 2003 führte er das Deutsche Institut für Menschenrechte, einen von der damaligen rot-grünen Regierung eingerichteten Think Tank. Im vergangenen Jahr richtete ihm die Universität Erlangen einen Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik ein.

Bielefeldt hat sich immer wieder kritisch mit dem hierzulande in den letzten Jahren herrschenden Islambild auseinandergesetzt. Natürlich müsse sich jede Religion kritische Fragen gefallen lassen, meint Bielefeldt. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass „der Anspruch der Aufklärung zu einem Topos kulturkämpferischer Polarisierung und Ausgrenzung verhärtet“. Solche Positionen und Bielefeldts Engagement für die Muslimische Akademie und die Christlich-Islamischen Gesellschaft dürften ihn jenen Vertretern islamischer Staaten empfohlen haben, die eine islamkritische malaysische Juristin als Sonderberichterstatterin ablehnten.

Sie werden es mit Bielefeldt vermutlich nicht leichter haben. In den UN beobachte er derzeit mit Sorge die Tendenz, kollektive religiöse Identität als solche unter Schutz zu stellen. sagt Bielefeldt. „Es geht aber nicht um die Freiheit der Religionen, sondern um die Freiheit des Menschen.“ Sie sei auch für Dissidenten und Konvertiten da, für die, die etwa aus einer Staatsreligion oder einem Milieu aussteigen wollen. Das Recht auf Glauben ist ihm dabei ein ebenso fundamentales Menschenrecht wie das auf körperliche Unversehrtheit. Bielefeldt zitiert Roger Williams, einen Vorkämpfer der Religionsfreiheit im 17. Jahrhundert in Rhode Island, der erst die Verfolgung der anglikanischen Staatskirche erlitt und später die der Puritaner, die wie er deswegen nach Amerika geflohen waren: „Religionszwang ist Vergewaltigung der Seele.“ Andrea Dernbach

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