
© IMAGO//Juliane Sonntag
Haftstrafe für Post mit Faeser-Bild: Meinungsfreiheit ist immer die Freiheit der anderen
Der Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“ ist verurteilt worden, weil er der Bundesinnenministerin ein falsches Zitat unterschob – offenkundig eher als Kritik denn als Verleumdung.

Stand:
Das Amtsgericht Bamberg hat den Chef des Onlinemediums „Deutschland-Kurier“ zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Anlass war ein Post des Journalisten auf der Plattform „X“, das ein manipuliertes Foto von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigt. Sie hält sich ein Papier vor den Bauch, auf dem zu lesen ist: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.
Eine empfindliche Strafe, doch so steht sie im Gesetz: Eine Verleumdung gegen Politiker und Politikerinnen wird nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch mit Haft von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn die Tat geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.
Aber ist das Verleumdung? Das hieße, über einen anderen eine unwahre Tatsache zu verbreiten, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wie es im StGB heißt.
Klar muss es unwahr sein, dass Faeser jemals mit Schildern herumgelaufen ist, auf denen „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ steht. Ihr Job ist es schließlich, Grundrechte zu schützen.
Strafbar kann das alles nur sein, wenn man sich einfältiger gibt, als man ist.
Jost Müller-Neuhof, Rechtspolitischer Korrespondent
Wahr ist wiederum, dass Faeser von Rechten für ihr Engagement gegen Rechts hart angegangen wird. Ihr Eintreten gegen Extremismus und Hass im Netz wird in diesen Kreisen regelmäßig als Angriff auf die AfD und Eingriff in die Meinungsfreiheit geschmäht.
Mit diesem bescheidenen Vorwissen fällt es schwer, den Post als verleumderisch zu deuten. Eher sieht es nach politischer Kritik aus, eingekleidet in eine formal etwas betuliche Satire.
Strafbar kann das nur sein, wenn man das Bild bildlich und jedes Wort darauf wörtlich nimmt, ohne Rücksicht auf Zusammenhänge, mögliche Motive des Herstellers und die Fähigkeit des Publikums, Montagen aufgrund inhaltlicher Widersprüche als solche zu erkennen. Mit anderen Worten: Strafbar kann das alles nur sein, wenn man sich einfältiger gibt, als man ist.
Die eigentliche Pointe ist nun, dass das strenge Urteil aus Bayern die Kritik an Faeser bestätigt. Die Ministerin hätte die Strafverfolgung wegen dieses Delikts ablehnen können, doch das hat sie unterlassen.
Faeser nimmt lieber in Kauf, dass ihr nun stellvertretend für viele Politiker vorgeworfen werden kann, die Pressefreiheit auszuhöhlen und die Justiz zu benutzen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. Und wenn die betroffenen Politiker so weitermachen und die Justiz dabei mitmacht, dann stimmt das irgendwann auch.
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