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Auf den Punkt: Im Namen der Schüler

Susanne Vieth-Entus über ein richterliches Urteil zu Berlins Grundschulen

Die traut sich was. Eine Familienrichterin watscht mal eben so im Nebensatz eines Urteils die Berliner Grundschulen ab. Die kämen ihren Ausbildungspflichten "nicht mehr in ausreichendem Maße" nach, behauptet die Richterin. Stattdessen würden die Lehrer von den Eltern "häusliche Nacharbeit" verlangen. Deshalb, so ihre Schlussfolgerung, könne - im Interesse des Kindes - von einer Mutter nicht verlangt werden, dass sie Vollzeit arbeitet.

Man kann in diesem Urteil vieles sehen, zum Beispiel eine ungerechtfertigte Pauschalisierung, die vielen Schulen Unrecht tut. Oder auch ein rückwärtsgewandtes "Die-Mutter-gehört-zum-Kind"-Bekenntnis. Was aber wichtiger ist: Das Urteil lenkt den Blick zu Recht darauf, dass die Hortbetreuung an vielen Berliner Grundschulen noch lange nicht rund läuft, weil es zu wenig Erzieherinnen gibt, weil die Hausaufgabenbetreuung nicht reicht, weil Räume zum Spielen und Entspannen fehlen. Jeder Anlass ist gut, der diese Defizite in den Fokus rückt. Es gibt schlechtere Ratgeberinnen für den Senat als eine Familienrichterin.

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