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Lesermeinung: Gentransfer

„Streit um ,Grüne Gentechnik’ – PDS-Antrag im Landtag abgelehnt“, 9. März 2007Die seit langem durchgeführte züchterische Veränderung von Pflanzen hat zu sehr vielen neuen Genkombinationen in unseren Kulturpflanzen geführt und damit geholfen, Erträge zu steigern, die Anfälligkeit für Krankheiten zu reduzieren und neue Obst- und Gemüsesorten auf den Tisch zu bringen.

Stand:

„Streit um ,Grüne Gentechnik’ – PDS-Antrag im Landtag abgelehnt“, 9. März 2007

Die seit langem durchgeführte züchterische Veränderung von Pflanzen hat zu sehr vielen neuen Genkombinationen in unseren Kulturpflanzen geführt und damit geholfen, Erträge zu steigern, die Anfälligkeit für Krankheiten zu reduzieren und neue Obst- und Gemüsesorten auf den Tisch zu bringen. Der Mensch als Züchter greift dabei in erheblichem Maße in die „natürliche“ Selektion dieser Pflanzen ein. Nur Pflanzen mit bevorzugten Merkmalen (und damit Genvarianten) werden für die weitere Bearbeitung genutzt. Neben der „klassischen“ Züchtung, bei der Gen-Neukombinationen unkontrolliert erfolgen, stehen heute weitere Verfahren zur genetischen Veränderung von Pflanzen zu Verfügung, daneben auch der gezielte Gentransfer. Eine pauschale Ablehnung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung zeugt nicht von großer Kenntnis der Materie. Es ist nicht entscheidend, mit welcher Technik eine neue Pflanze hergestellt wurde, ob mit züchterischem oder technischem Gentransfer. Vielmehr muss die dadurch vermittelte neue Eigenschaft der Pflanze, hinsichtlich Wüchsigkeit, Nährstoffeffizienz oder ökologischer Verträglichkeit, in der Bewertung im Vordergrund stehen. Die nachhaltige Entwicklung einer biobasierten Gesellschaft und die damit verbundene verstärkte Nutzung nachwachsender Rohstoffe wird die heute verfügbaren und sich stetig weiter entwickelnden Züchtungsverfahren in unterschiedlichen Kombinationen nutzen müssen. Auch bei der Ökologisierung der Landwirtschaft kann der technische Gentransfer einen wichtigen Beitrag leisten. Das Land Brandenburg sollte sich diesen Chancen nicht verschließen. Insofern ist die im Landtag gefallene Entscheidung gegen den PDS-Antrag, der auf eine Eindämmung der Nutzungsmöglichkeit gentechnisch gezüchteter Pflanzen in der Landwirtschaft zielte, nur zu begrüßen.

Prof. Dr. Bernd Müller-Röber, Potsdam

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