Lesermeinung: „Prinzip des Wohlwollens“ bei Krankenkassen verstärken
Cannabis-Medikament als letzter Ausweg? 10.
Stand:
Cannabis-Medikament als letzter Ausweg? 10.6.
Es ist erfreulich, wenn eine gute Nachricht eine Serie von Enttäuschungen unterbricht. Laut dem Artikel will sich nun die Gesundheitsministerin in den Disput zwischen Dr. Gastmeier und der AOK einschalten und ein langes Gezerre zwischen Arzt und Kasse beenden.
Ich bin einer der Schmerzpatienten von Dr. Gastmeier und nehme mir die Freiheit, mich deutlich auf seine Seite zu stellen. Seit mehr als einem halben Jahr nehme ich unter seiner Aufsicht Dronabinol gegen Krebsschmerzen und gegen das „Anorexie-Karexie-Syndrom“ (Verhungern) – mit Erfolg. Wo vorher alles, aber auch alles wehtat, gleich ob Ruhe oder Bewegung, Essen oder Trinken – wo mir das Lachen verging aus Angst vor noch mehr Schmerzen, da ist heute alles wieder möglich. Brechreiz, den ich allein beim Anblick von Nahrung bekam, trat nicht mehr auf, der Gewichtsverlust war gestoppt.
Zu dem Zeitpunkt, als ich auf Dr. Gastmeier traf, war ich nur noch „Haut und Knochen“. Hätte man mich an einer Schnur in den Wind gehängt, wäre ich davon geflogen wie ein Kinderdrachen. Mein Körper hatte keine Reserven mehr, um Infektionen abwehren zu können. Nach der Umstellung auf die Gastmeiersche Therapie nahm ich zwar die ersten Pfunde zu, bekam aber eine Lungenentzündung, weswegen ich ins Krankenhaus musste. Nach drei Wochen waren alle Reserven nahezu wieder aufgebraucht. Den Aufenthalt dort hätte ich ohne die Reserve, die mir das Dronabinol ermöglichte, nicht überstanden – da bin ich mir sicher. Der Nachweis, das Dronabinol funktioniert, ist für mich erbracht.
Nicht für die AOK, die keine Kosten dafür übernimmt, weil es als Medikament nicht zugelassen ist. Mit teuren Gutachten und Studien wäre eine solche Zulassung möglich. Nur findet sich kein Antragsteller, weil es kein exklusives Recht (Patent) auf das Medikament gibt. Der Wirkstoff ist in einem Naturpflanzenextrakt enthalten und kann vom Apotheker selbst angerührt werden.
In Ausnahmefällen darf die Kasse die Kosten übernehmen, was sie auch öffentlich bestätigte.
Was aber ist eine Ausnahme? Ist nicht jeder Krankheitsfall eine Ausnahme von einem Leben in Gesundheit? Während die Kasse, zum Beispiel in meinem Fall, die Kosten für Dronabinol übernehmen könnte – was die Reduzierung der Kosten anderer Medikamente oder gar deren Wegfall erlauben würde – könnten sich gleichzeitig die Landes- und Bundesministerien über die sonst so viel beschworene Reduzierung des bürokratischen Aufwandes einigen.
Nicht zuletzt ist da die Linderung der Schmerzen, die Dronabinol vielen tausenden Schmerzpatienten bringen könnte, wenn mehr Ärzte über dieses Mittel Bescheid wüssten.
Man kann nur hoffen, dass Kassen und Behörden in Zukunft das „Prinzip des Wohlwollens“ in ihrem Handeln an erster Stelle fester verankern.
Nur so könnte einem völlig unnötigem Leiden Einhalt geboten werden.
Bert v. Heydebreck, Stahnsdorf
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: