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Meinung: UN-Konferenz in Genf: Menschenrechte keine Krenz-Frage

Je unmenschlicher ein staatliches System ist, desto entschiedener weigert es sich, internationalen Organisationen Einblick in das Geschehen innerhalb seiner Grenzen zu gewähren. Zwischen dem Grad der Demokratisierung eines Landes und seiner Bereitschaft, sich einer Normenkontrolle durch Gerichte zu beugen, auf die es selbst keinen Einfluss hat, besteht ein enger Zusammenhang.

Je unmenschlicher ein staatliches System ist, desto entschiedener weigert es sich, internationalen Organisationen Einblick in das Geschehen innerhalb seiner Grenzen zu gewähren. Zwischen dem Grad der Demokratisierung eines Landes und seiner Bereitschaft, sich einer Normenkontrolle durch Gerichte zu beugen, auf die es selbst keinen Einfluss hat, besteht ein enger Zusammenhang. Den Anspruch auf völlige Souveränität, eigentlich die klassische Voraussetzung für nationale Unabhängigkeit, kann nur der Staat preisgeben, der sich seines Wertekanons völlig sicher ist.

Nur wenige Staaten sind dazu bereit. Das macht die Arbeit der UN-Menschenrechtskommission, die derzeit in Genf tagt, so schwer. Der Uno gehören Staaten voll inneren Widerspruchs an. Einerseits wollen sie als vollwertige Mitglieder der Vereinten Nationen respektiert werden, andererseits fehlen ihnen grundlegende rechtsstaatliche Normen. Der Tschetschenien-Konflikt Russlands, eines Landes, von dem Boris Jelzin sagte, es wolle mit "Sie" angesprochen werden, ist ein trauriges Beispiel. Wie vertrauensbildend sich hingegen die Unterwerfung unter supra-nationale Rechtsprechung auswirken kann, hat, ebenfalls in dieser Woche, die Bundesrepublik durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erlebt.

Zum Thema Krenz: "Ich habe ein Urteil bekommen, aber kein Recht" Dokumentation: Auszüge aus dem Pressekommunique des Gerichts Chronologie: Der lange Weg des Egon Krenz vor den Gerichten Das Gericht in Straßburg entschied, die Verurteilung von Egon Krenz und anderer hoher Funktionäre der früheren DDR wegen der Schüsse an der Mauer verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Krenz hatte geltend gemacht, der Schuldspruch durch bundesdeutsche Gerichte, der letztinstanzlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden war, stehe im Gegensatz zu dem juristischen Grundsatz, wonach nicht rückwirkend etwas für strafbar erklären werden dürfe, was zum Zeitpunkt des Geschehens nicht gegen nationales Recht verstieß. Falsch, sagten die Richter: Auch in der DDR war klar, dass man nicht einfach auf wehrlose Menschen schießen darf.

Dem Gericht gehören 17 Richterinnen und Richter an, darunter sechs aus Staaten des früheren Ostblocks. Einstimmig unterstützten sie die Zurückweisung der Krenz-Klage - und wiesen damit auch dessen Vorwurf zurück, nach der Wiedervereinigung habe in der Bundesrepublik eine Siegerjustiz gegen frühere Regierungs- und Parteikader der DDR Unrecht gesprochen. So lange es nur bundesdeutsche Gerichte waren, die diese Behauptung bestritten, konnten sich Krenz und Genossen immer wieder auf das Argument zurückziehen, diese Einäugigkeit sei ja gerade typisch für eine Siegerjustiz. Seit dem Straßburger Urteil, gefällt von einem international besetzten Gericht, verfängt das nicht mehr. Diesen Freispruch erster Klasse konnte die Bundesrepublik aber nur bekommen, weil sie sich zuvor freiwillig der Rechtsprechung des Gerichtes unterworfen und damit eben teilweise auf ihre staatliche Souveränität verzichtet hatte.

Mary Robinson, die scheidende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, und die UN-Menschenrechtskommission haben es während der sechswöchigen Genfer Tagung ganz im Gegensatz dazu vor allem mit Staaten zu tun, die nicht bereit sind, ihre inneren Verhältnisse durchleuchten zu lassen und sich internationalen Normenkontrollverfahren zu unterwerfen. Es ist kein Zufall, dass zwischen dem erwähnten Demokratiemangel und der Missachtung grundlegender Menschenrechte enge Zusammenhänge bestehen. Immer wieder finden sich China, Russland, Saudi-Arabien, Algerien, Burma, Irak, Iran und Sudan auf der Anklagebank. Die Europäer, deren Weltregion inzwischen ein Hort demokratischer Freiheit ist, tun sich mit der konsequenten Verurteilung von Menschenrechtsverstößen freilich schwer, wenn das ihre Handelsinteressen beeinflusst. So vermieden sie es schon im letzten Jahr, einer Resolution gegen Menschenrechtsverletzungen in China zuzustimmen. Aus dem gleichen Grund wird diesmal auch die russische Tschetschenienpolitik nur mit einer (zu milden) Rüge davonkommen. Dass man sich für Menschenrechte aber glaubhaft nur einsetzen kann, wenn man das ungeteilt tut und ihre Bewertung nicht dem puren Pragmatismus unterwirft - das vergessen die sonst so selbstbewussten Europäer dabei.

Gerd Appenzeller

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