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Björn R. soll den Auftrag zum Mord an seiner Ex-Freundin gegeben haben. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn und seinen Komplizen am Freitag zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa/Soeren Stache

Mord an Lehrerin auf A9: Lebenslange Haft für Ex-Partner und Komplize

Der Fall schockierte ganz Brandenburg: Im Mai 2023 wurde Lehrerin Carolin G. erschossen auf der Autobahn A9 in ihrem Wagen gefunden. Nach acht Monaten Prozess fiel nun das Urteil gegen die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes.

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Seinem Enkel gehe es gut, sagt der Großvater nach der Urteilsverkündung im Potsdamer Landgericht unter Tränen. Das Kind, drei Jahre alt, lebt inzwischen bei seiner Tante, der Schwester von Carolin G., nennt sie „Mama“. Die beiden Männer, die dem Jungen seine leibliche Mutter genommen haben, wurden am Freitag in einem der aufsehenerregendsten Brandenburger Kriminalfälle der vergangenen Jahre zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Einer davon ist sein Vater.

Er hasste seine ehemalige Partnerin. Sie war einem regelrechten Psychoterror ausgesetzt.

Richter Bodo Wermelskirchen in seiner Urteilsbegründung über Björn R.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Bodo Wermelskirchen ist nach acht Monaten Prozess sicher: Björn R. hat seinen Schulfreund Benjamin K. angestiftet, seine Ex-Partnerin Carolin G. zu töten. Weil ein Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind eskalierte, R. seinen Sohn für sich alleine haben wollte. „Er hasste seine ehemalige Partnerin“, so der Richter. Er habe ihr sämtliche Qualitäten einer Mutter abgesprochen. „Sie war einem regelrechten Psychoterror ausgesetzt“, sagte Wermelskirchen in seiner vierstündigen Urteilsbegründung.

Die 40-jährige Carolin G., Mathematiklehrerin an einer Oberschule in Potsdam-Mittelmark, beliebt bei Schülern und Kollegen, war am 10. Mai 2023 tot in ihrem Auto auf dem Standstreifen der A9 zwischen Beelitz und Brück gefunden worden. Erschossen aus nächster Nähe, regelrecht hingerichtet. 19 Schusswunden wurden bei der Obduktion festgestellt.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Die Schüsse auf die arglose Frau hat nach Überzeugung des Gerichts Benjamin K. abgefeuert. Nachdem er auf der Autobahn absichtlich den Wagen von Carolin G. mit seinem gerammt hatte, um sie zum Anhalten zu zwingen. Das Auto, mit dem der Unfall herbeigeführt wurde, ein Opel Vectra, habe Björn R. über Kontakte besorgt, so das Gericht. Ebenso die Mordwaffe, die er durch Hilfe eines zwielichtigen Anwalts aus dem Berliner Clanmilieu beschafft habe. „Es ist seine Tat“, sagt Richter Wermelskirchen über Björn R., einen gelernten Elektriker aus Berlin, bei dem er eine besondere Schwere der Schuld feststellte, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren normalerweise ausschließt. „Aber er wollte sich nicht selbst die Hände schmutzig machen.“

Benjamin K, der nie einen Beruf lernte, sei finanziell auf R. angewiesen gewesen. „Er stand bei R. in der Kreide, war ihm deutlich intellektuell unterlegen“, so der Richter. Zudem sei K. in R. verliebt gewesen, habe sich Zuneigung erhofft, wenn er den Auftrag ausführe. Die beiden Freunde, die sich aus der Waldorfschule in Kleinmachnow kennen, bestritten die Tat, versuchten im Laufe des Prozesses dann, sich gegenseitig zu beschuldigen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tatwaffe wurde nicht gefunden, der Opel schon

Die Tatwaffe bleibt bis heute verschwunden. Der Opel hingegen wurde gefunden, lieferte wichtige Spuren. Neben akribischer Ermittlungsarbeit, dem Hinzuziehen von Gutachtern und einer ausführlichen Telekommunikationsauswertung sind es aufmerksame Zeugen, die halfen, den Fall aufzuklären. Da ist der Mithäftling, dem Björn R. in der Untersuchungshaft stolz berichtete, was passiert sei. Der Mitgefangene, wegen geringfügiger Delikte verurteilt, reagiert entsetzt. Björn R., den der Richter als „hochgradig narzisstisch“ bezeichnet, habe dem Zeugen daraufhin gedroht, sollte er nicht den Mund halten. Aber dieser sagte aus vor Gericht, belastete den Angeklagten schwer, schließlich habe er „seiner Mutter auf dem Sterbebett versprochen, ab jetzt ein ehrlicher Mensch zu sein“.

Und da ist eine weitere Ex-Partnerin von Björn R., mit der er zeitweise ein Doppelleben führte, die schwanger von ihm war. Die Sorge hatte, dass auch ihr Kind ohne Vater aufwachsen oder ihr selbst etwas geschehen könnte, wenn sie zur Polizei ginge. Sie tat es trotzdem, als sie von dem Mord auf der A9 erfuhr. Und die Tat aufgrund R.s früherer Drohungen gegenüber Carolin G. mit ihrem Freund in Verbindung brachte.

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