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Nach Klage gegen Vergabe: Berlin will Mietspiegel künftig selbst erstellen
Er ist das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Miete. Wegen einer Klage will Berlin den Mietspiegel künftig selbst erstellen. Ab wann, ist unklar.
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Um künftig mehr Sicherheit bei der Erstellung eines Mietspiegels für Berlin zu erzielen, erwägt der Senat, diesen in Zukunft selbst zu erstellen. „Perspektivisch wäre das eine Lösung und darauf arbeiten wir hin“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.
Zwar sei es aktuell noch nicht möglich, das Personal für die Abfrage der für den Mietspiegel benötigen Daten aus dem eigenen Bestand zu rekrutieren. Künftig jedoch soll sich das ändern, erklärte Geisel. Weitere Details dazu, wie viel Personal benötigt würde und zu wann der erste selbst erhobene Mietspiegel realistisch sei, nannte er nicht.
„Wichtig für den sozialen Frieden in Berlin“
Hintergrund der Ankündigung Geisels ist, dass der qualifizierte Mietspiegel, so wie er ab Mai 2023 gelten sollte, nicht fristgerecht erstellt werden kann. Verantwortlich dafür ist laut Geisel die Klage „einer Gruppe von Professoren aus dem Bundesland Bayern“ vor der Vergabekammer. Sie hätten mit ihrer Klage erreichen wollen, dass Berlin künftig – wie unter anderem München – einen sogenannten Regressionsmietspiegel erstellen muss.
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Geisels Ausführungen zufolge seien dann Mietsteigerungen in größerem Umfang zu erwarten, weshalb der Senat beim bislang praktizierten Modell eines qualifizierten Mietspiegels in Tabellenform bleiben will. Er erklärte: „Die Frage, auf welchem Niveau wir beim Mietspiegel 2023 ankommen, ist eminent wichtig für den sozialen Frieden in Berlin.“
Der Mietspiegel ist das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Miete in Berlin. Mit Hilfe des Mietspiegels können Eigentümer Mieterhöhungen begründen und Mieter gegen überhöhte Mietforderungen vorgehen. Ohne Mietspiegel ist der Spielraum zur Forderung überdurchschnittlicher Mieten viel größer, weil deren Zulässigkeit anhand von „Vergleichswohnungen“ begründet werden kann. Auch deshalb wird der Berliner Mietspiegel wiederholt vor Gericht angegriffen.
Klar ist schon jetzt, dass das Berliner Kammergericht nicht vor Mitte Oktober letztinstanzlich über die Klage befinden wird. Geisel selbst rechnet mit einer Abweisung, schließlich hatten so bereits die Vergabekammer selbst und die Nachfolgeinstanz entschieden. Aufzuholen ist die Verzögerung aber ohnehin nicht mehr. Für die Erarbeitung des qualifizierten Mietspiegels werden erfahrungsgemäß zwischen 12 und 15 Monaten benötigt.
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