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13 bis 19 Euro weniger im Monat: Leistungen für Asylbewerber sollen 2025 gekürzt werden
Um 13 bis 19 Euro sollen die monatlichen Bedarfssätze sinken. Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst.
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Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat.
Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht, das „Handelsblatt“ berichtete zuerst darüber.
Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat - bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro.
Für jugendliche Asylbewerber zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro im Monat.
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Im Jahr zuvor waren die Sätze deutlich erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Der häufig als Taschengeld bezeichnete Anteil für den persönlichen Bedarf wird nach entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zunehmend in Form von Bezahlkarten gewährt.
Insgesamt liegen die Leistungen für Asylbewerber und -bewerberinnen deutlich unterhalb des Bürgergelds. Sie sind um ein knappes Fünftel niedriger.
Sozialleistungen werden an Preise und Nettolöhne angepasst
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst.
Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben - dort greift aber eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleich bleiben.
Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind. (dpa, epd)
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