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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r), Thomas Offenloch, Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Doris König (Vizepräsidentin), Christine Langenfeld, verkündet das Urteil zu US-Drohneneinsätzen via Ramstein.

© dpa/Uli Deck

Abschiebung zu den Taliban droht: Afghanische Familie klagt vor Bundesverfassungsgericht für Aufnahme

Die Familie gehört zu den etwa 2.000 Afghanen, die in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland warten. Darunter ein ehemaliger Richter, der Taliban-Mitglieder verurteilt hat.

Stand:

Eine afghanische Familie aus einem Aufnahmeprogramm will vor dem Bundesverfassungsgericht die Einreise nach Deutschland erwirken. Ziel einer Verfassungsbeschwerde und eines Eilantrags sei die Erteilung eines vorläufigen Visums, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Dienstag in Berlin mit. Sie unterstützt die Klage.

Die Familie, ein ehemaliger oberster Richter aus Afghanistan mit Ehefrau und vier Kindern, hatte im Dezember 2022 eine Aufnahmeerklärung der Bundesregierung erhalten. Seit zweieinhalb Jahren wartet sie den Angaben zufolge in Pakistan auf die Einreise nach Deutschland.

Dabei werde sie von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit untergebracht und unterstützt. Jetzt drohe der Familie aber die Abschiebung in ihr Heimatland. Dort sei ihr Leben massiv bedroht, da der Familienvater als Richter Mitglieder der radikalislamischen Taliban verurteilt habe.

Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen

Im vergangenen Juni hatte die Familie vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage und Eilantrag auf Erteilung eines Visums erhoben und Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob den Beschluss Ende August jedoch auf. Es wertete die Aufnahmeerklärung als unverbindliche politische Entscheidung, von der sich die Bundesregierung auch wieder lösen könne.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte argumentiert hingegen, dass die Aufnahmeerklärung die Bundesregierung rechtlich binde. Die Organisation verweist auf den grundrechtlich verankerten Vertrauensschutz und die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit.

Einreise nur nach erfolgreicher Klage

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vor vier Jahren hatte die vorherige Bundesregierung besonders gefährdeten Menschen eine Aufnahme in Deutschland zugesichert. Die aktuelle Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hatte sich darauf verständigt, freiwillige Aufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden.

Im September waren 75 afghanische Staatsbürger aus den Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist. Sie alle hatten jeweils erfolgreich vor Gericht die Vergabe von Visa erwirkt. Zuletzt befanden sich laut Bundesregierung noch etwa 2.000 Afghanen aus verschiedenen Aufnahmeprogrammen in Pakistan. Seit August waren zudem etwa 250 Menschen in ihr Heimatland abgeschoben worden. (KNA)

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