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Teilnehmer des Landesparteitages der sächsischen AfD.

© Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

AfD muss Kandidatenliste drastisch kürzen: Was die Entscheidung für die Rechtspopulisten in Sachsen bedeutet

Die AfD muss ihre Kandidatenliste für die Landtagswahl eindampfen - das entschied der Landeswahlausschuss in Sachsen. Der Grund: formale Unstimmigkeiten.

Die AfD hat rund zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen einen herben Rückschlag erlitten: Wegen Unstimmigkeiten bei der Zusammenstellung für die Kandidatenliste zur Landtagswahl muss die AfD die Liste von 61 Kandidaten auf 18 kürzen. Das entschied der Landeswahlausschuss in Sachsen am Freitag.

Die AfD steht derzeit in Umfragen zwischen 24 und 26 Prozent und liefert sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CDU. In der Landespartei waren sie in den vergangenen Wochen deshalb sehr guter Stimmung, man formulierte innerhalb der AfD sogar den Anspruch, demnächst mit einem Sachsen an der Parteispitze vertreten zu sein. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfte die Euphorie massiv dämpfen.

Kann die AfD alle ihr zustehenden Sitze besetzen?

Das Problem ist unter anderem, dass die AfD die Liste mit 61 Plätzen an zwei unterschiedlichen Parteitagen im Februar und März aufstellte und dabei laut „Freie Presse“ unterschiedliche Wahlverfahren verwendete. Zulässig ist die Liste jetzt nach Ansicht des Landeswahlausschusses nur von Platz 1 bis 18 - dieser Teil war bei dem ersten Termin aufgestellt worden.

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Was bedeutet das also für die AfD? Der sächsische Landtag besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten. Die AfD würden nach den aktuellen Umfrageergebnissen gut 30 Sitze bekommen. Die Frage ist, ob sie die nun noch alle besetzen kann.

Nach der aktuellen Erhebung auf der Webseite „wahlkreisprognose.de“ kann die AfD derzeit mit bis zu 27 Direktmandaten rechnen, die Partei würde also fast die Hälfte der 60 Wahlkreise gewinnen. Diese Bewerber haben ein sicheres Mandat. Von den nunmehr nur noch 18 zugelassenen Listenbewerbern haben ungefähr zehn derzeit Aussicht auf ein Direktmandat – es blieben also acht Bewerber, die noch via Liste in den Landtag ziehen könnten. Damit ergibt sich – bei aller Vorsicht mit solchen Prognosen – ein Besetzungspotenzial von etwa 35 Sitzen. Wie beschrieben hätte die AfD, wenn sie ein bei einem Viertel der Zweitstimmen bekommt, einen Anspruch auf ungefähr 30 Sitze.

Eng wird es, wenn die AfD nur wenige Direktmandate holt

Beim Hamburger Wahlinformationsdienst „election.de“ kommt man aktuell auf ähnliche Zahlen. Dort geht man bei einem Zweitstimmenergebnis von 26 Prozent von 34 Mandaten für die AfD aus, wobei sie bis zu 30 Direktmandate gewinnen kann.

Damit hätte die Entscheidung vom Freitag also keine gravierenden Auswirkungen. Allerdings ist noch unklar, wie groß das Landesparlament am Ende sein wird. Denn sollte es zu Überhängen und damit auch zu Ausgleichsmandaten kommen, könnte es für die AfD möglicherweise doch enger werden und im Extremfall einige ihrer Sitze frei bleiben.

Eng würde es ebenfalls, wenn die AfD entgegen der Prognose nur sehr wenige Direktmandate gewinnen könnte. Also dann, wenn sich in den Wahlkreisen nun Bündnisse gegen die AfD zusammenfänden. In vielen Wahlkreisen in Sachsen geht es durchaus knapp zu. Würden Anhänger anderer Parteien ihre Erststimme in den Wahlkreisen, in denen die AfD Chancen hat, den mutmaßlich Zweitplatzierten Bewerbern geben, würde die Zahl der Direktmandate der AfD sinken. In den meisten Wahlkreisen würde das bedeuten, dass Anhänger von Grünen, SPD, Linken und FDP einen Bewerber oder eine Bewerberin der CDU ankreuzen müssten.

AfD will vor Gericht ziehen

Der Landesvorsitzende der AfD in Sachsen, Jörg Urban, sprach von einem „verabredeten Komplott“. Vertreter der anderen im Landtag sitzenden Parteien versuchten, „mit einem durchsichtigen, juristisch nicht haltbarem Boykottverfahren den stärksten politischen Mitbewerber zur Landtagswahl Sachsen strategisch zu schwächen.“ Die AfD werde vor einem Gericht klagen und gewinnen. Er rechne damit, dass nun die Solidarität für seine Partei immens zunehmen werde.

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