zum Hauptinhalt
Petra Pau, stellvertretende Bundestagspräsidentin, soll aus Sicht der AfD abgewählt werden.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

AfD scheitert mit Abwahlversuch : Linke-Politikerin Pau bleibt Vizepräsidentin im Bundestag

Die Debatte, ob Petra Pau Vizepräsidentin bleiben kann, war nach der Selbstauflösung der Linksfraktion aufgekommen und wird nur von der AfD geführt. Alle anderen Abgeordneten stehen hinter ihr.

Die AfD-Fraktion ist im Bundestag erneut mit dem Versuch einer Abwahl von Vizepräsidentin Petra Pau (Linke) gescheitert. Alle anderen Abgeordneten lehnten es ab, einen entsprechenden Antrag überhaupt auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Die Geschäftsordnung lasse eine Abwahl nicht zu, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Nach ihr würden die Mitglieder des Präsidiums „für die Dauer der Wahlperiode“ gewählt. „Diese Formulierung schließt eine Abwahl aus. Ein Antrag, der auf eine solche Abwahl zielt, ist dementsprechend als unzulässig zu werten.“

So argumentierte für die Ampel-Fraktionen auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast. Sie betonte zudem, dass Pau die dienstälteste Vizepräsidentin des Bundestags sei. Ihre Arbeit sei über Fraktionsgrenzen hinweg und den Bundestag hinaus anerkannt. „Sie vertritt dieses Haus nach innen und nach außen mit Haltung, Würde und Anstand.“

Debatte seit Selbstauflösung der Linksfraktion

Die Diskussion, ob Pau Vizepräsidentin bleiben kann, war nach der Selbstauflösung der Linksfraktion im Bundestag aufgekommen. Sie wird allerdings nur von der AfD geführt, alle anderen Fraktionen stehen hinter der 60-jährigen Linke-Politikerin.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner sagte nun, dass ein Mitglied des Bundestagspräsidiums für die Dauer der Wahlperiode gewählt werde, heiße mitnichten, dass es nicht auch abgewählt werden könne. Außerdem bestimme die Geschäftsordnung auch, dass „jede Fraktion“ mindestens einen Vizepräsidenten haben solle. „Eine Fraktion, ein Vizepräsident - keine Fraktion, kein Vizepräsident“, sagte Brandner.

Auch die Unionsfraktion sah den Abwahlantrag als unzulässig an. Die Geschäftsordnung des Bundestags sei da „glasklar“, sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei. Der CDU-Abgeordnete hielt es aber für nötig, die Frage zu klären, ob Fraktionslose dem Präsidium angehören könnten. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false